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Zehn Jahre elektronisch überwachter Hausarrest

Seit 2010 gibt es die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests. Die Bilanz fällt positiv aus.

Im September 2010 wurde erstmals einer verurteilten Person eine Fußfessel angelegt und damit die Strafhaft im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests vollzogen. Viele waren damals skeptisch, ob sich diese Vollzugsform bewähren wird – und es war eine wenig bekannte Möglichkeit. Dennoch gelang es, dass sich Ende des Jahres 2010 bereits 75 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest befanden. Zehn Jahre später hat sich die Zahl der Personen im elektronisch überwachten Hausarrest mehr als vervierfacht.

Mit Stichtag 1. September 2020 wurden 7.043 Personen aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen. Monatlich werden durchschnittlich 75 Fußfesseln angelegt. Allein diese Zahlen zeigen den Erfolg der Vollzugsform. Den Trägerinnen und Trägern der Fußfessel wurde die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Teil ihrer Strafe in den eigenen vier Wänden zu verbüßen. Während dieser Zeit konnten sie einer Beschäftigung nachgehen und den Kontakt zum sozialen Umfeld aufrechthalten. In den vergangenen zehn Jahren wurde medial immer wieder über die Fußfessel berichtet, manchmal im Zusammenhang mit Rückfällen. Laut einer Studie, die 2018 veröffentlicht wurde und die Fälle aus 2014 untersucht hat, werden nur 1,8 Prozent der Fälle während des elektronisch überwachten Hausarrests rückfällig.

Neben persönlichen Erfolgsgeschichten zeigen die niedrigen Abbrüche sowie die niedrige Rückfälligkeit und die Kosteneinsparungen für den Staat, dass der elektronisch überwachte Hausarrest eine Erfolgsgeschichte ist. 

NEUSTART wurde 2010 mit der Erhebung und der Betreuung beauftragt. Anträge für den elektronisch überwachten Hausarrest werden uns zugesendet und wir berichten nach einem ausführlichen Erhebungsverfahren, ob sich die Personen für den elektronisch überwachten Hausarrest eignen. Nach positiver Entscheidung der Justizanstalt betreuen wir die Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. In der Betreuung wird der Alltag mit der Fußfessel besprochen und die Zeiten für Anwesenheit und Abwesenheit werden festgelegt. Gemeinsam mit den Personen wird das Delikt ausführlich besprochen, Risikosituationen werden identifiziert und Handlungsalternativen werden entwickelt. Zahlreiche internationale Studien berichten von der Wichtigkeit der Betreuung im elektronisch überwachten Hausarrest. Auch die Befragung der Personen nach Ende der Betreuung bestätigt die wichtige Rolle der Betreuung: Schwierigkeiten können besprochen werden, Krisen bearbeitet und somit auch Abbrüche verhindert werden.

Wir sehen in der Betreuung die persönlichen Erfolge der Personen durch den elektronisch überwachten Hausarrest, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind: Zum ersten Mal konnte eine Arbeitsstelle über mehrere Monate behalten werden; aufgrund des Alkoholverbots und der Kontrolle ist es gelungen, keinen Tropfen Alkohol über die gesamte Zeit im elektronisch überwachten Hausarrest zu trinken; die Beziehung zu den Kindern hat sich durch das große Ausmaß an Zeit zu Hause verbessert; Konflikte in der Beziehung wurden ausgesprochen, da es nun nicht mehr möglich war, das Haus einfach zu verlassen; jeden Tag in der Früh aufzustehen war vor der Fußfessel für viele unvorstellbar, ebenso wie die enorme Disziplin, die das Befolgen des detaillierten Wochenplans erfordert. Neben persönlichen Erfolgsgeschichten zeigen die niedrigen Abbrüche (zehn Prozent) sowie die niedrige Rückfälligkeit und die Kosteneinsparungen für den Staat durch vermiedene Haftkosten, dass der elektronisch überwachte Hausarrest eine Erfolgsgeschichte ist. Seit einigen Jahren wird die Ausweitung dieser Vollzugsform diskutiert. Wir wünschen uns die rasche Ausweitung und breitere Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests.

Miriam Zillner BA MSc ist Leiterin des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART

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Über die/den Autor:in