Zielgruppe: Wer wird betreut?
Betreut werden Täterinnen und Täter, die eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätten, weil sie ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Inhaftierung durch die Erbringung der gemeinnützigen Leistung zu ersetzen. Dabei entspricht ein Hafttag vier Stunden gemeinnütziger Leistung.