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Gemeinnützige Leistungen als Diversionsmaßnahme

Nutzen statt Strafe

Besonders jüngere Menschen erhalten von Staatsanwaltschaft oder Gericht die Möglichkeit zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen; oft ist das die Reaktion auf eine erstmalige Auffälligkeit. Gemeinnützige Leistungen haben sich in diesem Bereich als taugliches Mittel bewährt. Die erste Straftat bleibt in den meisten Fällen auch die letzte.

Ziel ist es, durch die zu  Arbeitsleistung deutlich zu machen, dass eine Norm verletzt wurde. Oft wird dies von Beschuldigten als zweite Chance erlebt – ihnen wird ihr Fehlverhalten verdeutlicht und sie wissen, dass vermutlich beim nächsten Mal die Reaktion härter ausfällt. Diese Verdeutlichung, auch in Form ihrer Arbeitsleistung in der Freizeit, soll zukünftige Straftaten verhindern.

Nach dem positiven Abschluss einer gemeinnützigen Leistung kommt es bei 77 Prozent zu keinen weiteren Straftaten (Studie Legalbiografien von NEUSTART Klienten, Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Hofinger/Neumann, 2008).

Unentgeltlich, aber nicht umsonst

Die unentgeltliche Erbringung gemeinnütziger Leistungen bedeutet, bei einer gemeinnützigen Einrichtung bestimmte Tätigkeiten ohne Entgelt zu erbringen. Bei der Festsetzung des Stundenausmaßes sowie der Auswahl einer geeigneten Einrichtung zur Ableistung ist auf eine gleichzeitige Aus- und Fortbildung beziehungsweise Berufstätigkeit der Beschuldigten Bedacht zu nehmen. Die oder der Beschuldigte erhält die Chance, einen Fehler wiedergutzumachen, ohne dass Ausbildung, Berufstätigkeit oder ein Strafregister ohne Eintragung gefährdet werden. Gemeinnützige Leistungen werden in der Freizeit erbracht.

Passende Arbeit und Wiedergutmachung

Die Aufgabe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von NEUSTART ist es, eine dem Delikt und den Beschuldigten entsprechende Einrichtung zur Ableistung der gemeinnützigen Leistungen auszuwählen, die Beschuldigten zu beraten und zu unterstützen. Die Vermittlerinnen und Vermittler von NEUSTART helfen und unterstützen auch bei den Bemühungen zum Ausgleich der Tatfolgen. Sie berichten abschließend der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt, der Richterin oder dem Richter über die Erfüllung der Erbringung der gemeinnützigen Leistungen, sind aber darüber hinaus grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ines. Eine Fallgeschichte

Ines hat von einem Freund zwei Wertkartenhandys bekommen und verkauft diese weiter. Es stellt sich heraus, dass die Handys aus einem Diebstahl stammen, Ines gerät in den Verdacht der Hehlerei. Über die Staatsanwaltschaft erhält sie das Angebot, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Sie sieht ein, dass sie einen Fehler gemacht hat und arbeitet in einem Tierheim. Das Strafverfahren wird nach Erbringung der gemeinnützigen Leistung eingestellt.

Wir suchen gemeinnützige Einrichtungen!

Falls Sie in einer gemeinnützigen Einrichtung tätig sind und noch nicht in Verbindung mit NEUSTART sind, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne können wir Sie unverbindlich über die Möglichkeit einer künftigen Zusammenarbeit informieren. Vor allem suchen wir Einrichtungen, welche zur Unterstützung Personen ohne besondere Vorkenntnisse und Qualifikation für Hilfstätigkeiten auch an Wochenenden benötigen.

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.