Tatausgleich

Faire Lösungen und Wiedergutmachung

Der Tatausgleich ist ein begleitetes Verfahren, in dem Opfer und beschuldigte Personen gemeinsam nach fairen Lösungen und nach Wiedergutmachung suchen. Das Angebot richtet sich an Menschen, gegen die ein Strafverfahren läuft, und an jene, die durch eine Straftat verletzt wurden. Tatausgleich ist ein Angebot der Restorative Justice (Wiedergutmachende Gerechtigkeit): Im Mittelpunkt stehen die beteiligten Menschen und ihre Beziehungen, nicht nur die Strafnorm.

Was bedeutet Tatausgleich im Sinne der Restorative Justice?

Im Tatausgleich arbeiten die Konfliktregler:innen von NEUSTART mit den Beteiligten daran, die Tat, ihre Folgen und die offenen Fragen zu klären. Ziel ist eine faire und tragfähige Vereinbarung darüber, wie der Vorfall bereinigt und der Schaden wiedergutgemacht werden kann. Wenn alle einverstanden sind und alles erfüllt wird, kann das Strafverfahren eingestellt werden und es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung.

Im Modell der Restorative Justice wird strafbares Verhalten als Verletzung von Personen und Beziehungen verstanden. Der Tatausgleich ergänzt das Strafverfahren oder ersetzt es in geeigneten Fällen. Statt einer Gerichtsverhandlung gibt es ein strukturiertes, aber informelles Verfahren, in dem die Beteiligten miteinander ins Gespräch kommen.

Klient:innen
(im Jahr 2025)
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Für wen ist der Tatausgleich geeignet?

Der Tatausgleich richtet sich an beschuldigte Personen und an Opfer von Straftaten. Besonders geeignet ist er bei Delikten, bei denen persönliche Beziehungen und Konflikte im Vordergrund stehen. Häufig geht es um Konflikte in bestehenden oder beendeten Paarbeziehungen, im Familien- oder Verwandtschaftskreis oder im nachbarschaftlichen Umfeld. Auch Auseinandersetzungen zwischen Schul-, Studien- oder Arbeitskolleg:innen können über Tatausgleich bearbeitet werden. Entscheidend ist, dass die Straftat nicht zu schwer ist und sich im Rahmen der Diversion, also einer außergerichtlichen Erledigung des Verfahrens, bewegen muss.

Wie läuft ein Tatausgleich konkret ab?

Staatsanwaltschaft oder Gericht prüfen, ob ein Tatausgleich in Frage kommt, und bieten ihn als Alternative zur Gerichtsverhandlung an. Die Beteiligten erhalten eine Einladung zum Gespräch bei NEUSTART. Dort erklärt ein:e Konfliktregler:in den Ablauf und beantwortet Fragen. Die Teilnahme ist für Opfer und beschuldigte Personen freiwillig.

Zunächst finden getrennte Gespräche statt. Dabei geht es um die Sicht auf die Tat, die persönlichen Folgen und darum, was für eine Bereinigung wichtig ist. Danach kann es zu einem gemeinsamen Gespräch kommen, in dem Opfer und Beschuldigte sich direkt austauschen. Die gemeinsam gefundenen Lösungen werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. NEUSTART berichtet anschließend dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis. Wenn alles vereinbarungsgemäß umgesetzt wird, wird das Strafverfahren eingestellt.

Tatausgleich auf einen Blick

  • Aussprache: Im geschützten Rahmen persönliche Hintergründe und Tatfolgen klären und faire Vereinbarungen treffen.
  • Freiwilligkeit: Angebot für Opfer und beschuldigte Personen in geeigneten Strafsachen – die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig.
  • Restorative Justice: Im Mittelpunkt stehen betroffene Menschen, ihre Beziehungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
  • Alternative zum Gericht: Möglichkeit, das Strafverfahren im Rahmen der Diversion ohne Gerichtsverhandlung zu erledigen.
  • Begleitung: Ausgebildete Konfliktregler:innen von NEUSTART führen strukturiert und allparteilich durch den Prozess.
  • Verfahrensfolgen: Bei erfolgreichem Tatausgleich kann das Strafverfahren eingestellt und eine Verurteilung vermieden werden.

Wie wirkt der Tatausgleich

Beim Tatausgleich wird darauf geachtet, dass die Opfer die Auswirkungen und Folgen der Straftat für sie gegenüber den Beschuldigten klar zum Ausdruck bringen können und berechtigte Schadenersatzforderungen stellen.

Beschuldigte müssen über das eigene Fehlverhalten, die Auswirkungen auf das Opfer, eine erforderliche Schadenswiedergutmachung und zukünftiges Konfliktverhalten nachdenken und passende Möglichkeiten zur Bereinigung suchen.

Bei einer gelungenen Konfliktregelung finden Beschuldigte und Opfer, sowohl auf persönlicher als auch auf materieller Ebene (Schadenersatz), faire Lösungen. 

77% der Opfer gaben bei einer Studie an, mit dem Tatausgleich voll oder eher zufrieden zu sein.1

93% der Beschuldigten stimmten der Aussage „Ich habe für mögliche zukünftige Konflikte bessere Lösungsmöglichkeiten gelernt“ voll oder eher zu.

87% von ihnen blieben in den drei Jahren nach Ende des Tatausgleichs straffrei.

Zum Vergleich: Nach einer gerichtlichen Verurteilung aufgrund von Körperverletzung blieben innerhalb von drei Jahren nur 64% straffrei.2

Bei Gewalt in Paarbeziehungen blieben sogar mehr als 90% der Beschuldigten nach einem gelungenen Tatausgleich straffrei.

In 73% der Fälle konnte der Tatausgleich erfolgreich abgeschlossen werden, d.h. das Verfahren wurde eingestellt.

Quellen

1 B. Haller: Opferzufriedenheit im TA, IKF, 2022 – hier wurden auch Opfer befragt, bei denen es zu keiner Vereinbarung kam; jährliche NEUSTART Klient:innenbefragung (Ergebnis 2021)
2 V. Hofinger, Konfliktregelung statt Strafe: Zwei Studien zur spezialpräventiven Wirkung des TA, Richterzeitung, 2014 bzw. Hofinger/Peschak: Legalbiographien von NEUSTART Klienten, IRKS, 2018
3 Sicherheitsbericht BMJ 2020, S. 110

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.