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Tatausgleich vermeidet Gerichtsverhandlung

Was ist der Tatausgleich und wofür wird er angewendet?

Bei bestimmten Delikten wie Körperverletzungen oder Drohungen, bei denen es zu Auseinandersetzungen zwischen Personen gekommen ist, muss es nicht immer zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Als Alternative können Staatsanwaltschaften oder Gerichte einen Tatausgleich als diversionelle Maßnahme anbieten. Ziel und Aufgabe des Tatausgleichs ist die professionelle Anleitung der Beteiligten zur Erarbeitung einer fairen und nachhaltigen Regelung von eskalierten Konflikten.

Bei wem wird ein Tatausgleich angewendet?

Zielgruppe des Tatausgleichs sind sowohl Beschuldigte einer Straftat als auch deren Opfer. Besonders geeignet ist
der Tatausgleich für Fälle, in denen auch persönlicher Regelungsbedarf zwischen den Betroffenen besteht, z.B. bei

  • Straftaten in einer aufrechten oder beendeten Paarbeziehung,
  • Konflikten im Familien- und Verwandtschaftskreis,
  • strafrechtlich eskalierten Konflikten im Nachbarschaftsbereich,
  • situativen Konflikten, 
  • Konflikten zwischen Schul-, Studien- oder Arbeitskolleg:innen.
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Klientinnen und Klienten
(im Jahr 2022)

Wie wirkt der Tatausgleich

Beim Tatausgleich wird darauf geachtet, dass die Opfer die Auswirkungen und Folgen der Straftat für sie gegenüber den Beschuldigten klar zum Ausdruck bringen können und berechtigte Schadenersatzforderungen stellen.

Beschuldigte müssen über das eigene Fehlverhalten, die Auswirkungen auf das Opfer, eine erforderliche Schadenswiedergutmachung und zukünftiges Konfliktverhalten nachdenken und passende Möglichkeiten zur Bereinigung suchen.

Bei einer gelungenen Konfliktregelung finden Beschuldigte und Opfer, sowohl auf persönlicher als auch auf materieller Ebene (Schadenersatz), faire Lösungen. Im Jahr 2019 wurden über das Konto von NEUSTART rund 470.000 Euro von Beschuldigten an Opfer ausbezahlt.

77% der Opfer gaben bei einer Studie an, mit dem Tatausgleich voll oder eher zufrieden zu sein.1

93% der Beschuldigten stimmten der Aussage „Ich habe für mögliche zukünftige Konflikte bessere Lösungsmöglichkeiten gelernt“ voll oder eher zu.

87% von ihnen blieben in den drei Jahren nach Ende des Tatausgleichs straffrei.

Zum Vergleich: Nach einer gerichtlichen Verurteilung aufgrund von Körperverletzung blieben innerhalb von drei Jahren nur 64% straffrei.2

Bei Gewalt in Paarbeziehungen blieben sogar mehr als 90% der Beschuldigten nach einem gelungenen Tatausgleich straffrei.

In 73% der Fälle konnte der Tatausgleich erfolgreich abgeschlossen werden, d.h. das Verfahren wurde eingestellt.3

Quellen

1 B. Haller: Opferzufriedenheit im TA, IKF, 2022 – hier wurden auch Opfer befragt, bei denen es zu keiner Vereinbarung kam; jährliche NEUSTART Klient:innenbefragung (Ergebnis 2021)
2 V. Hofinger, Konfliktregelung statt Strafe: Zwei Studien zur spezialpräventiven Wirkung des TA, Richterzeitung, 2014 bzw. Hofinger/Peschak: Legalbiographien von NEUSTART Klienten, IRKS, 2018
3 Sicherheitsbericht BMJ 2020, S. 110

Gute Erfolge bei Jugendlichen und Erwachsenen

NEUSTART hat 30-jährige Erfahrung mit zirka 168.000 Tatausgleichsfällen, an denen 300.000 Menschen entweder als Beschuldigte oder Opfer beteiligt waren. Bei Erwachsenen können die Konfliktreglerinnen und Konfliktregler in 70 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen Beschuldigter oder Beschuldigtem und Opfer herbeiführen; bei Jugendlichen liegt die Erfolgsquote sogar bei über 85 Prozent.

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.