Gemeinnützige Leistungen
Arbeiten für das Gemeinwohl: Was sind gemeinnützige Leistungen?
Gemeinnützige Leistungen sind unentgeltliche Arbeiten für das Gemeinwohl. Beschuldigte oder verurteilte Personen leisten diese Arbeiten in ihrer Freizeit und kompensieren so ihr Fehlverhalten. NEUSTART vermittelt passende Einrichtungen und begleitet die Aufarbeitung der Tat.
Warum werden gemeinnützige Leistungen angeordnet?
Beschuldigte oder verurteilte Personen arbeiten unbezahlt in einer gemeinnützigen Einrichtung und leisten so Wiedergutmachung an der Gesellschaft. Durch diese Form der Arbeit für das Gemeinwohl wird das strafbare Verhalten symbolisch und praktisch ausgeglichen. Die Betroffenen übernehmen Verantwortung und erleben, dass sie mit ihrer Arbeit etwas Nützliches bewirken können. Parallel dazu wird mit Sozialarbeiter:innen von NEUSTART die Straftat und ihre Folgen aufgearbeitet.
(im Jahr 2025)
Für wen werden gemeinnützige Leistungen angeordnet?
Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen kommt vor allem bei geringeren Straftaten in Frage, etwa bei Sachbeschädigung oder ähnlichen Delikten. Staatsanwaltschaften können gemeinnützige Leistungen als diversionelle Maßnahme anbieten, also als Alternative zu einer Strafverhandlung mit möglicher Verurteilung.
Darüber hinaus können Gerichte oder Finanzstrafbehörden gemeinnützige Leistungen als Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. In diesen Fällen arbeiten verurteilte Personen eine bestimmte Stundenzahl in einer gemeinnützigen Einrichtung. Wenn die Stunden vollständig geleistet sind, muss die entsprechende Haft nicht mehr angetreten werden. So wird sowohl die soziale Integration als auch die persönliche Weiterentwicklung gefördert.
Gemeinnützige Leistungen auf einen Blick
- Ausgleich: Gemeinnützige Leistungen kompensieren das Fehlverhalten durch konkrete, unentgeltliche Arbeit für das Gemeinwohl.
- Alternative: Statt Strafverhandlung oder Ersatzfreiheitsstrafe können Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung geleistet werden.
- Förderung: Arbeiten für das Gemeinwohl unterstützen persönliche Weiterentwicklung und soziale Integration der Betroffenen.
- Begleitung: NEUSTART vermittelt Einsatzstellen, klärt Erwartungen und begleitet die Ableistung der Stunden.
- Wirkung: Ein Großteil der Personen mit gemeinnütziger Leistung bleibt langfristig straffrei und berichtet von persönlichen Lern- und Entwicklungserfolgen.
- Nutzen für Einrichtungen: Gemeinnützige Organisationen erhalten Unterstützung bei Hilfstätigkeiten, auch ohne besondere Qualifikation und teilweise am Wochenende.
Wie profitieren gemeinnützige Einrichtungen von der Zusammenarbeit mit NEUSTART?
Gemeinnützige Einrichtungen erhalten durch die Zusammenarbeit mit NEUSTART zusätzliche Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben. Dabei kann es um einfache Hilfstätigkeiten gehen, etwa im Sozialmarkt, in der Betreuungseinrichtung, in der Küche, in der Logistik oder im hauswirtschaftlichen Bereich.
NEUSTART übernimmt die Auswahl und Vorbereitung der Personen sowie die laufende Abstimmung mit der Einrichtung. Wichtig ist, dass die Aufgaben ohne besondere Vorkenntnisse erfüllt werden können und dass auch Einsätze an Wochenenden möglich sind. Durch diese Kooperation entsteht eine Win-Win-Win-Situation: Die Einrichtung gewinnt helfende Hände, die Klient:innen erfüllen eine sinnvolle Aufgabe und die Gesellschaft profitiert von der geleisteten Arbeit.
Wir suchen gemeinnützige Einrichtungen
Falls Sie in einer gemeinnützigen Einrichtung tätig sind und noch nicht in Verbindung mit NEUSTART sind, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne können wir Sie unverbindlich über die Möglichkeit einer künftigen Zusammenarbeit informieren. Vor allem suchen wir Einrichtungen, welche zur Unterstützung Personen ohne besondere Vorkenntnisse und Qualifikation für Hilfstätigkeiten auch an Wochenenden benötigen.
Wie wirkt die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen?
Von einem positiven Abschluss einer Vermittlung zu gemeinnütziger Leistung im Rahmen der Diversion spricht man, wenn nach Ableistung das Strafverfahren endgültig eingestellt wird. Dies geschieht in 79% der Fälle.1
81% der Straftäter:innen, die gemeinnützige Arbeit geleistet haben, bleiben auch drei Jahre nach dem positiven Abschluss straffrei.2
Beide Zahlen belegen, dass die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen nicht nur der Kompensation strafbarer Handlungen dient, sondern auch der Prävention durch die Vermeidung weiterer Straftaten.
So gaben 92% der Beschuldigten an, persönlich voll bzw. eher von der Erbringung gemeinnütziger Arbeit profitiert zu haben.3
Nicht in Zahlen auszudrücken, aber dennoch nicht zu vernachlässigen, ist selbstverständlich auch der Nutzen dieser unentgeltlichen Arbeit für die Gesellschaft.
Quellen
1 Sicherheitsbericht BMJ 2020, S. 112
2 vgl. Hofinger/Peschak: Legalbiografien von NEUSTART Klient:innen, IRKS, 2018
3 NEUSTART Klient:innenbefragung 2025
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.