Von einem positiven Abschluss einer Vermittlung zu gemeinnütziger Leistung im Rahmen der Diversion spricht man, wenn nach Ableistung das Strafverfahren endgültig eingestellt wird. Dies geschieht in 79% der Fälle.1
81% der Straftäter:innen, die gemeinnützige Arbeit geleistet haben, bleiben auch drei Jahre nach dem positiven Abschluss straffrei.2
Beide Zahlen belegen, dass die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen nicht nur der Kompensation strafbarer Handlungen dient, sondern auch der Prävention durch die Vermeidung weiterer Straftaten.
So gaben 91% der Beschuldigten an, persönlich voll bzw. eher von der Erbringung gemeinnütziger Arbeit profitiert zu haben.3
Nicht in Zahlen auszudrücken, aber dennoch nicht zu vernachlässigen, ist selbstverständlich auch der Nutzen dieser unentgeltlichen Arbeit für die Gesellschaft.