Unser Verein

Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern und Prävention. Das sind unsere Angebote, mit denen Kriminalität in der Gesellschaft verringert wird.
Täter:innen sollen mit sozialarbeiterischer Unterstützung wieder in die Gesellschaft integriert werden. Opfer erhalten konkrete Hilfe durch Prozessbegleitung, Entschuldigung und Schadenswiedergutmachung. Wirkungsvolle Arbeit mit Täter:innen ist der beste Opferschutz.

NEUSTART arbeitet seit 1957 im Bereich der justiznahen Sozialarbeit, der Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Von Anfang an war die Organisation als Verein organisiert und trug bis 2001 den Namen „Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit“. 2001 wurde der Vereinsname auf „NEUSTART ‑ Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit“ geändert. 

Mit rund 1.600 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen ist NEUSTART eine der größten Non-Profit-Organisationen der Sozialwirtschaft Österreichs. Etwa 60 Prozent unserer hauptamtlichen Mitarbeiter:innen sind Frauen. Die Organisation ist im gesamten Bundesgebiet tätig.

Entsprechend der Organisationsform als privater Verein ist das oberste Organ die Generalversammlung der Mitglieder, die den Aufsichtsrat für drei Jahre wählt. Dieser Aufsichtsrat bestellt die Geschäftsführung auf fünf Jahre.

Organisatorische Standards

NEUSTART strebt nach möglichst transparenten Organisations- und Entscheidungsstrukturen. Die Kooperation zwischen zentralem und regionalem Management wird nach modernen Führungsmethoden gestaltet und zielt auf eine optimale Qualität bei der Erbringung der übertragenen Aufgaben ab. Ein hoher fachlicher Standard, die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter:innen und der Ausstattungsstandard in den Einrichtungen werden als Grundlage für anzustrebende qualitativ hochwertige Betreuungsleistungen, für eine funktionale Organisation und eine kund:innenorientierte Innovationskraft gesehen.

Die Aufbauorganisation ist in sechs Zentralbereiche und in neun leistungserbringende Einrichtungen gegliedert. Die Zentralbereiche organisieren und legen für alle Einrichtungen verrichtungsorientiert einheitliche Standards fest. Die Einrichtungen stellen die objektorientierte Gliederung entsprechend der Marktbedingungen dar. Dadurch soll die marktspezifische Anpassungsfähigkeit an die regionalen Bedingungen bei gleichzeitiger Vereinheitlichung aller relevanten Qualitätsstandards für ein einheitliches Organisationsbild sichergestellt werden. Zur Unterstützung der Geschäftsführung bestehen darüber hinaus zwei Stabstellen. Die Geschäftsführung bestellt die Mitarbeiter:innen der ersten Delegationsebene für fünf Jahre. Die Mitarbeiter:innen der Inneren Revision werden von der Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat des Vereins und dem Bundesministerium Justiz bestellt.

Hohe fachliche Standards

NEUSTART strebt hohe fachliche Standards an, die einheitlich im gesamten österreichischen Bundesgebiet ihre Anwendung finden. Dafür wurde ein Qualitätshandbuch entwickelt. Die Einhaltung der einheitlichen Standards wird laufend überprüft.

Finanzierung/Kosten
Wesentliche Finanzierungsformen stellen Subventionen und Leistungsentgelte dar, wobei die verschiedenen Tätigkeitsbereiche unterschiedliche Finanzierungsstrukturen aufweisen, die wesentlich von den Anforderungen der Auftraggeber:innen abhängen.

Die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor ist mit den einzelnen Auftraggeber:innen vertraglich geregelt. In der Regel kommt es dabei zu Verhandlungen auf Basis eines von NEUSTART mit Bezug auf die zu erbringenden Leistungen erstellten Budgetentwurfs, die zum Abschluss von einjährigen Subventionsverträgen oder längerfristigen Leistungsverträgen führen. Die Finanzierung erfolgt zu rund 75 Prozent durch das Bundesministerium Justiz. Weitere Auftraggeber sind andere Bundesministerien (16%), Länder und Gemeinden.

Die Kosten der Leistungen von NEUSTART setzen sich zu 84 Prozent aus Personalkosten, zu 15 Prozent aus Sachkosten und zu einem Prozent aus Abschreibungen zusammen. Rund 60 Prozent der Kosten fallen im Leistungsprozess Bewährungshilfe an (Stand 2022).