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Elektronisch überwachter Hausarrest

Was ist der elektronisch überwachte Hausarrest und wann wird er genehmigt?

Der elektronisch überwachte Hausarrest, auch „Fußfessel“ genannt, ermöglicht es, eine Haftstrafe außerhalb einer Zelle zu verbüßen. Ob eine verurteilte Person die Haft im Hausarrest verbringen kann, entscheidet die Justizanstalt.

Die Vorteile der Fußfessel sind, dass soziale Kontakte und die Arbeitsstelle erhalten bleiben, die Familie versorgt und Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden können. All dies dient dem Ziel der möglichst raschen Resozialisierung von Straftäter:innen.

Die Sozialarbeiter:innen von NEUSTART erstellen gemeinsam mit ihnen einen Wochenplan mit den erlaubten Abwesenheiten von daheim und üben neben der unterstützenden auch eine kontrollierende Funktion aus.

Die Sozialarbeiter:innen helfen bei der Stärkung der Motivation, bei Konflikten am Arbeitsplatz oder mit Mitbewohner:innen und bei finanziellen oder psychosozialen Problemen und bei der Entwicklung von
Strategien zur Vermeidung neuerlicher Straftaten.

Bei wem kann der elektronisch überwachte Hausaarrest angeordnet werden?

Wenn die voraussichtlich zu verbüßende Strafzeit nicht mehr als zwölf Monate beträgt, kann diese in Form des elektronisch überwachten Hausarrests vollzogen werden. Diese zwölf Monate können auch am Ende von langjährigen Haftzeiten liegen. In den meisten Fällen handelt es sich aber um kürzere Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Weiters ist die Ausübung einer Beschäftigung und die Zustimmung aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich.

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Klientinnen und Klienten
(im Jahr 2022)

Wie wirkt Elektronisch überwachter Hausarrest?

Die Wirkung der Arbeit von NEUSTART beim elektronisch überwachten Hausarrest lässt sich daran bemessen,

» ob die entsprechenden Bedingungen für den Erhalt einer Fußfessel eingehalten werden und es zu keinem Abbruch
kommt,
» ob es zu keinen Wiederverurteilungen mit erneuten Haftstrafen kommt und
» dass möglichste viele Hafttage in Justizanstalten vermieden werden.

Im Jahr 2020 haben 89% der Straffälligen mit Fußfessel den elektronisch überwachten Hausarrest positiv abgeschlossen, d.h. dieser musste nicht abgebrochen werden.1

Im internationalen Vergleich ist diese Rate hoch: So wurden in Belgien nur 75%, in Frankreich sogar nur 70% des elektronisch überwachten Hausarrests positiv abgeschlossen.2

In den ersten drei Jahren nach positivem Abschluss des Hausarrests kam es bei 88% zu keiner weiteren Inhaftierung.3

Im Jahr 2019 wurden durch den elektronisch überwachten Hausarrest 127.000 Hafttage in österreichischen Justizanstalten vermieden.

Während für Insass:innen innerhalb von Justizanstalten Kosten von rund 130 Euro pro Tag anfallen, ist das Verbüßen der Strafe im Hausarrest mit deutlich weniger Kosten verbunden.

Hinzu kommt, dass Verurteilte im Hausarrest einer Beschäftigung nachgehen müssen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen sowie einen Kostenersatz für den Hausarrest leisten müssen.

Der elektronisch überwachte Hausarrest wirkt sich positiv auf die Resozialisierung von Straffälligen aus und ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine sinnvolle Variante des Strafvollzugs.

Quellen

1Sicherheitsbericht BMJ 2020, S. 237
2M. Nellis; K. Beyens; D. Kaminski, Electronically monitored punishment, 2016
3Hofinger: Die elektronische Fußfessel seit ihrer Einführung, IRKS, 2018

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.