Was ist Bewährungshilfe und wofür wird sie angeordnet?
Mit Bewährungshilfe werden Straffällige unterstützt, ein Leben ohne Kriminalität zu führen. Sie erhalten Hilfe dabei, ihre Existenz abzusichern, konstruktive Veränderungen umzusetzen und sich mit ihrem Deliktverhalten intensiv auseinanderzusetzen.
Die Bewährungshelfer:innen von NEUSTART üben dabei auch eine Kontrollfunktion aus.
Bei wem wird Bewährungshilfe angeordnet?
Bewährungshilfe kann von Gerichten bei bedingten Verurteilungen oder bedingten Entlassungen angeordnet werden. Das geschieht etwa bei einem Fünftel der bedingt Verurteilten oder Entlassenen. Bei den anderen wird von einer Bewährungshilfe abgesehen, weil die Gerichte annehmen, dass es zu keiner weiteren strafbaren Handlung kommt. Personen, die Bewährungshilfe angeordnet bekommen, haben oft
- schon vor der jüngsten Verurteilung eine oder mehrere Straftaten verübt,
- ein (altersbedingt) erhöhtes Risiko, straffällig zu werden, und/oder
- besondere Probleme, wie z.B. Sucht, Arbeitslosigkeit oder
eine psychische Erkrankung.
Jede:r dritte Bewährungshilfe-Klient:in ist unter 21 Jahre, weitere 28,4% zwischen 21 und 30 Jahre. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Bewährungshilfe besonders häufig bei jungen Straffälligen angeordnet wird. Die Altersgruppe über 41 Jahren macht mit 18,5% den kleinsten Anteil aus.1