Zielgruppe: Wer wird betreut?
Betreut werden Bestrafte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätten, weil sie ihre von der zuständigen Behörde (Finanz- oder Zollamt) verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Inhaftierung durch die Erbringung der gemeinnützigen Leistung zu ersetzen. Dabei entspricht ein Hafttag vier Stunden gemeinnütziger Leistung.