Sozialnetzkonferenz

Eine Sozialnetzkonferenz richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene in Untersuchungshaft oder Strafhaft. Gemeinsam mit Familie, Freund:innen und anderen wichtigen Bezugspersonen wird ein realistischer Zukunftsplan erarbeitet, der helfen soll, Haft zu vermeiden oder zu verkürzen und weitere Straftaten zu verhindern.

Was passiert in einer Sozialnetzkonferenz?

In der Sozialnetzkonferenz kommen die inhaftierte Person, ihr soziales Netz und Fachkräfte zusammen. Das können Angehörige, Freund:innen, andere Vertrauenspersonen und beteiligte Einrichtungen wie Jugendgerichtshilfe, Jugendwohlfahrt oder der Soziale Dienst der Justizanstalt sein.

Gemeinsam wird besprochen, welche Probleme es gibt, welche Unterstützung möglich ist und wie das Leben nach der Haftentlassung aussehen kann. Am Ende steht ein verbindlicher, schriftlicher Zukunftsplan. Wird dieser eingehalten, kann Haft vermieden oder verkürzt werden. Über eine Enthaftung entscheidet der:die Richter:in. Der erstellte Zukunftsplan wird im Rahmen der Bewährungshilfe von NEUSTART begleitet und kontrolliert.

Wie hilft das soziale Netz bei der Haftvermeidung?

Das Ziel der Sozialnetzkonferenz ist, das vorhandene soziale Netz zu aktivieren. Familie, Freund:innen und andere wichtige Personen übernehmen klar benannte Aufgaben, etwa bei Wohnungssuche, Ausbildung, Arbeit oder in Krisensituationen.

Wenn Gericht oder Justizanstalt sehen, dass ein tragfähiger Plan vorhanden ist und mehrere Menschen Verantwortung mittragen, kann Haft oft vermieden oder verkürzt werden. Das vermindert das Rückfallrisiko und stärkt die Perspektiven der Jugendlichen.

Sozialnetzkonferenz auf einen Blick

  • Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene in Untersuchungshaft oder Strafhaft.
  • Zukunftsplan: Gemeinsam mit Familie, Freund:innen und Fachkräften wird ein verbindlicher Plan für die Zeit nach der Haft erstellt.
  • Unterstützung: Das soziale Netz übernimmt konkrete Aufgaben und unterstützt bei Wohnen, Ausbildung, Arbeit und Krisen.
  • Begleitung: NEUSTART moderiert die Konferenz und begleitet die Umsetzung des Plans im Rahmen der Bewährungshilfe.
  • Haftvermeidung: Ein tragfähiger Plan kann dazu beitragen, Haft zu vermeiden oder zu verkürzen und Rückfälle zu verhindern. Über die Enthaftung entscheidet der:die zuständige Richter:in. 

Veronika. Eine Fallgeschichte.

Veronika kam wegen einer Straftat in ein Gefängnis. Nun muss ein Richter entscheiden, ob Veronika dort bleiben muss. Eine Sozialarbeiterin von NEUSTART organisiert ein Gespräch mit verschiedenen Personen. Das Ziel ist es, dass Veronika in der Zukunft von Familie, Freundinnen, Bekannten und Menschen, denen sie vertraut, unterstützt wird. Gemeinsam suchen alle nach einer Lösung. In diesem Gespräch wird auch besprochen, wie Veronika ihr Leben wieder besser in den Griff bekommt. Dazu wird ein schriftlicher Plan erstellt. Denn ein guter Plan vermeidet Krisen und Kriminalität. In diesem Plan müssen Veronika und alle  anderen versprechen, dass die Vereinbarungen auch einhalten werden. Zur Unterstützung bekommt Veronika eine NEUSTART Bewährungshelferin. Wenn wegen des Plans eine weitere Haft nicht mehr notwendig erscheint, entlässt der Richter Veronika aus der Haft. 

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads