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Sozialnetzkonferenz

Was ist eine Sozialnetzkonferenz?
  • Sie sind in Untersuchungshaft. Oder Sie sind wegen eines Gerichtsurteils im Gefängnis (Strafhaft). Eine Richterin oder ein Richter entscheidet, ob Sie dort bleiben müssen.
  • Sowohl bei Untersuchungshaft als auch bei Strafhaft kann eine Sozialnetz-Konferenz helfen, dass Sie vorzeitig (bedingt) entlassen werden. Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter organisiert dieses Gespräch mit verschiedenen Personen aus Ihrem Umfeld. Wir nennen sie Koordinatorin oder Koordinator.
  • Ziel des Gesprächs ist, dass Sie in der Zukunft von Familie, Freundinnen und Freunden, Verwandten, Bekannten und Menschen, denen Sie vertrauen, unterstützt werden.
  • Gemeinsam suchen alle Lösungen für Probleme nach Ihrer Haft.
  • Es wird auch besprochen, wie Sie Ihr Leben besser gestalten können.
  • Die Menschen, die Sie sich zu Ihrer Unterstützung ausgesucht haben, machen mit Ihnen einen schriftlichen Plan. Ein guter Plan vermeidet Krisen und Kriminalität.
  • In diesem Plan müssen Sie und alle anderen versprechen, dass Sie ihn auch einhalten.
  • Sie bekommen auch eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer als Unterstützung.
  • Wenn wegen des Plans eine weitere Haft nicht mehr notwendig ist, entlässt Sie die Richterin oder der Richter dann aus der Haft.
Untersuchtungshaft
  • Die erste Entscheidung, ob Sie weiter im Gefängnis bleiben müssen (Haftverhandlung), erfolgt 14 Tage nachdem Sie eingesperrt wurden.
  • Es geht darum, dass Sie in Freiheit wieder gut zurechtkommen.
  • Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, sollten bei der Sozialnetz-Konferenz Ihre Erziehungsberechtigten dabei sein.
  • Wenn Sie aus dem Gefängnis freigelassen werden, müssen Sie sich an Weisungen halten.
  • Weisungen sind Anordnungen des Gerichts, die Sie einhalten müssen.
  • Ihre Bewährungshelferin oder Ihr Bewährungshelfer muss dem Gericht berichten, dass Sie sich an alles, was ausgemacht wurde, halten. Wenn Sie sich nicht daran halten, droht wieder die Untersuchungshaft.
Strafhaft
  • Fragen Sie Ihre Sozialarbeiterin oder Ihren Sozialarbeiter im Gefängnis nach der Sozialnetzkonferenz. Sie oder er stellt dann den Kontakt zu NEUSTART her.
  • Sie bestimmen den Ort, wo die Sozialnetzkonferenz stattfinden soll.
  • Dafür können Sie auch Ausgang bekommen.
  • Der Plan, den Sie bei der Konferenz ausarbeiten, wird der Entlassungsrichterin oder dem Entlassungsrichter vorgelegt.
  • Wenn alles passt, können Sie vorzeitig (bedingt) aus der Haft entlassen werden.
  • Sie bekommen eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer zur Unterstützung.