Elektronisch überwachter Hausarrest
Elektronisch überwachter Hausarrest, oft „Fußfessel“ genannt, ist eine Form des Strafvollzugs außerhalb der Justizanstalt. Verurteilte Personen verbüßen ihre Freiheitsstrafe zu Hause und werden dabei elektronisch überwacht. Die Entscheidung, ob elektronisch überwachter Hausarrest bewilligt wird, trifft die zuständige Justizanstalt.
Die Vorteile der Fußfessel sind, dass soziale Kontakte, Arbeit und Wohnplatz erhalten bleiben, die Familie versorgt und Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden können. All dies dient dem Ziel der möglichst raschen Resozialisierung von Straftäter:innen.
Wie unterstützt NEUSTART beim elektronisch überwachten Hausarrest?
NEUSTART begleitet Klient:innen während des elektronisch überwachten Hausarrests im Auftrag der Justiz. Gemeinsam mit den Klient:innen wird ein genauer Wochenplan erstellt. Darin wird festgelegt, wann und aus welchen Gründen die Wohnung oder das Haus verlassen werden darf, etwa für Arbeit, Arzttermine oder Betreuungspflichten.
Die Mitarbeiter:innen von NEUSTART haben dabei eine doppelte Rolle: Sie unterstützen und kontrollieren. Sie helfen, die Motivation aufrechtzuerhalten, Konflikte am Arbeitsplatz oder im Haushalt zu bearbeiten und finanzielle oder psychosoziale Probleme anzugehen. Außerdem werden Strategien erarbeitet, um neue Straftaten zu vermeiden und langfristig straffrei zu leben.
(im Jahr 2025)
Wer kann elektronisch überwachten Hausarrest erhalten?
Elektronisch überwachter Hausarrest kommt in Frage, wenn die voraussichtlich zu verbüßende Strafzeit nicht mehr als 24 Monate beträgt. Diese 24 Monate können auch am Ende einer längeren Haftzeit stehen, in der Praxis handelt es sich aber meist um kürzere Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Neben der Straflänge müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Hausarrest kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine geeignete Unterkunft ist vorhanden
- Eine Beschäftigung wird ausgeübt
- Eine aufrechte Sozialversicherung liegt vor
- Alle Mitbewohnenden stimmen zu
- Es gibt eine günstige Prognose
Strenger sind die Voraussetzungen bei bestimmten Deliktsgruppen, beispielsweise bei Verurteilungen wegen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität. Die Entscheidung liegt immer bei der Justizanstalt.
Elektronisch überwachter Hausarrest auf einen Blick
- Strafvollzug zu Hause: Freiheitsstrafe im Wohnbereich statt in einer Justizanstalt
- Elektronische Überwachung: Klare Auflagen, Kontrolle der Einhaltung durch Justiz und Technik
- Unterstützung durch NEUSTART: Begleitung, Beratung und Kontrolle während des Hausarrests
- Voraussetzungen: Geeignete Unterkunft, Beschäftigung, Sozialversicherung, Zustimmung der Mitbewohner:innen und günstige Prognose
- Erfolgsquote: Hoher Anteil positiver Abschlüsse und niedrige Rückfallraten im internationalen Vergleich
- Kostenersparnis: Weniger Hafttage in Justizanstalten, Arbeitseinkommen, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Kostenbeitrag der Verurteilten
Wie wirkt Elektronisch überwachter Hausarrest?
Die Wirkung der Arbeit von NEUSTART beim elektronisch überwachten Hausarrest lässt sich daran bemessen,
» ob die entsprechenden Bedingungen für den Erhalt einer Fußfessel eingehalten werden und es zu keinem Abbruchkommt,
» ob es zu keinen Wiederverurteilungen mit erneuten Haftstrafen kommt und
» dass möglichste viele Hafttage in Justizanstalten vermieden werden.
Im Jahr 2020 haben 89% der Straffälligen mit Fußfessel den elektronisch überwachten Hausarrest positiv abgeschlossen, d.h. dieser musste nicht abgebrochen werden.1
Im internationalen Vergleich ist diese Rate hoch: So wurden in Belgien nur 75%, in Frankreich sogar nur 70% des elektronisch überwachten Hausarrests positiv abgeschlossen.2
In den ersten drei Jahren nach positivem Abschluss des Hausarrests kam es bei 88% zu keiner weiteren Inhaftierung.3
Im Jahr 2019 wurden durch den elektronisch überwachten Hausarrest 127.000 Hafttage in österreichischen Justizanstalten vermieden.
Während für Insass:innen innerhalb von Justizanstalten Kosten von rund 180 Euro pro Tag anfallen, ist das Verbüßen der Strafe im Hausarrest mit deutlich weniger Kosten verbunden.
Hinzu kommt, dass Verurteilte im Hausarrest einer Beschäftigung nachgehen müssen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen sowie einen Kostenersatz für den Hausarrest leisten müssen.
Der elektronisch überwachte Hausarrest wirkt sich positiv auf die Resozialisierung von Straffälligen aus und ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine sinnvolle Variante des Strafvollzugs.
Quellen
1Sicherheitsbericht BMJ 2020, S. 237
2M. Nellis; K. Beyens; D. Kaminski, Electronically monitored punishment, 2016
3Hofinger: Die elektronische Fußfessel seit ihrer Einführung, IRKS, 2018
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.