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Unsere Ehrenamtliche sind wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Eine wichtige Zielsetzung unserer Arbeit mit Straftäterinnen und Straftätern ist, der Entfremdung zwischen Straftäterinnen, Straftätern und Gesellschaft entgegenzuwirken. Um die Integrationschancen für Straftäterinnen und Straftätern zu erhöhen, brauchen wir die Mitarbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. 

Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Ehrenamtliche Betreuung ist von jeher integraler Bestandteil unserer professionellen Straffälligenhilfe. Sie trägt mit dazu bei, dass in der Gesellschaft ein realistisches Bild von Kriminalität entstehen kann, Vorurteile abgebaut werden und die Wahrscheinlichkeit neuerlicher Straffälligkeit der zu betreuenden Personen stark verringert wird. Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer erweitern unser Potenzial an Betreuungs- und Bezugspersonen und erschließen darüber hinaus lokale Ressourcen, die professionellen Helferinnen und Helfern oft nicht im gleichen Ausmaß zugänglich sind.

Langfristige Aufgabe mit professioneller Unterstützung

Bewährungshilfe unterstützt Straftäterinnen und Straftäter dabei, zukünftig ein delikt- und straffreies Leben zu führen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen straffällig gewordene Personen Unterstützung: Zur Absicherung ihrer Existenzgrundlagen und zur konstruktiven Auseinandersetzung mit ihrem Deliktverhalten. Darüber hinaus geben Bewährungshelferinnen und -helfer Hilfestellung für die notwendigen Veränderungen im Leben. Das bedeutet: Regelmäßige persönliche Kontakte mit den zu betreuenden Personen während eines Zeitraums von etwa drei Jahren.

Ehrenamtliche werden in ihrer Betreuungstätigkeit durch eine hauptamtliche Kollegin oder einen Kollegen angeleitet und unterstützt. Ein wesentlicher Teil findet in monatlichen Teambesprechungen statt. Die Ehrenamtlichen sind durch das Gesetz den Hauptamtlichen in ihren Rechten und Pflichten bei der Durchführung ihrer Tätigkeit gleichgestellt. Weil für eine gelungene Wiedereingliederung in die Gesellschaft die solide Vertrauensbasis zwischen Betreuungsperson und Betreutem ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, findet ein Wechsel nur unter besonderen Umständen statt (zum Beispiel Übersiedlung des Probanden). Als Ersatz für die entstehenden Unkosten erhalten ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

So werden Sie Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher: Voraussetzungen

Wer als ehrenamtliche Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer tätig werden möchte, sollte neben dem persönlichen Interesse an der Mitarbeit und sozialem Engagement folgendes mitbringen:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Unbescholtenheit vor dem Gesetz
  • Psychische Stabilität und stabile Lebensumstände
  • Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen und fremden Kulturen
  • Werthaltungen, die mit unserem Leitbild von NEUSTART im Einklang stehen
  • Fähigkeit zur Reflexion der persönlichen Motive und Handlungen
  • Gute verbale und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Verlässlichkeit und Sorgfalt
  • Lernbereitschaft
  • Bereitschaft, für mehr als drei Jahre die Betreuung von mehreren Klientinnen und Klienten zu übernehmen (laut Gesetz dürfen von einer Ehrenamtlichen oder einem Ehrenamtlichen jeweils maximal fünf Klientinnen und Klienten betreut werden)

Über die Aufnahme ehrenamtlicher Bewährungshelferinnen und -helfer entscheidet die Leitung der Einrichtung der Region, in der die Tätigkeit durchgeführt wird. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme sehr freuen. Die Einrichtungsleitung von NEUSTART in Ihrer Region steht für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.