Kriminalpolitische Positionen
Die kriminalpolitischen Positionen von NEUSTART basieren auf den in den Vereinsstatuten festgelegten ideellen Zielen und den jahrzehntelangen Erfahrungen von Sozialarbeit im Dienst der Strafjustiz. Sie wurden zuletzt im Jänner 2019 aktualisiert und sind so gegliedert, dass zu Beginn jedes Punkts eine kurze und prägnante Forderung steht. Danach sind dazu ein oder mehrere konkrete Vorschläge genannt, unter denen dann die Begründungen ausgeführt werden.
Kriminalität ist ein Sicherheitsdefizit auf vielen Ebenen
Kriminalität darf nicht nur als das Versagen Einzelner verstanden werden. Die Gesellschaft, insbesondere die politisch Verantwortlichen, müssen mit einer effizienten Sozialpolitik aktiv werden und sich nicht nur auf eine restriktive Sicherheitspolitik beschränken.
Zehn Gebote guter Kriminalpolitik
Eine klare Positionierung, wie eine sozialkonstruktive Kriminalpolitik aussehen kann, wurde von Expertinnen und Experten erarbeitet und als ‚Zehn Gebote einer guten Kriminalpolitik‘ zusammengefasst. Darin werden die Prinzipien des effizienten Handelns auf unterschiedlichen Ebenen formuliert.
- 1.1 Sozialpolitik ist die effektivste Kriminalpolitik
- 1.2 Prävention – Kriminalität verhindern bevor sie entsteht
- 1.3 Opferinteressen stärker berücksichtigen
- 1.4 Wiedergutmachende Gerechtigkeit
- 1.5 Opferorientierung in der Täterarbeit – Vernetzung ist Opferschutz
- 1.6 Anlaufstellen für Personen mit Betretungsverbot nach § 38A SPG
- 1.7 Perspektiven durch Arbeitsmarktzugang schaffen
- 1.8 Qualitätsmanagement in der Strafrechtspflege
- 1.9 Verantwortung der Medien
- 2.1 Einschränkung der Strafdrohungen
- 2.2 Einschränkung der Strafbarkeit von Handlungen in Bezug auf Cannabisprodukte
- 2.3 Ausbau der Spezialnormen für Jugendliche und junge Erwachsene
- 2.4 Alternativen zum Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Verwaltungsstrafrecht
- 2.5 Gerichtshilfe im Strafrechtsbereich auch für Erwachsene ermöglichen
- 2.6 Einschränkung des Untersuchungshaftgrundes Tatbegehungsgefahr
- 2.7 (Un-)Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft
- 2.8 Stärkung der Elemente und Prinzipien von Wiedergutmachender Gerechtigkeit und Opferorientierung (Restorative Justice) auf allen Ebenen der Strafjustiz
- 2.9 Kostentragungen bei Weisungen (§ 51 STGB) und Pflichten (§ 203 STPO)l
- 2.10 Ausweitung des Strafaufschubs mit Möglichkeit der Bewährungshilfeanordnung und einer nachträglichen bedingten Nachsicht
- 2.11 Gemeinnützige Leistungen als Ersatz für eine unbedingte Freiheitsstrafe bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- 2.12 Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests
- 2.13 Ausweitung der bedingten Entlassung
- 2.14 Sicherstellung ausreichender Verteidigung auch bei Ablehnung einer bedingten Entlassung
- 2.15 Maßnahmenvollzug
- 2.16 Zukunft des Strafvollzugs
- 2.17 Rechte der Gefangenen stärken
- 2.18 Der Strafvollzug braucht Gesellschaft – Kooperationen mit der Umwelt, insbesondere für die Arbeitsmarktintegration
- 2.19 Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft im Strafvollzug
- 2.20 Verkürzung von Tilgungsfristen
- 2.21 Beschränkung der Auskunft
- 2.22 Kein Führerscheinentzug als verschleierte Nebenstrafe
- 2.23 Passentziehung
- 2.24 Keine Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei bedingten Verurteilungen
- 2.25 „Aufenthaltsverfestigung“ – langjährige Aufenthaltsdauer und Integration als Schutz vor Ausweisung
- 2.26 Aufhebung eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots, sobald Verurteilungen der Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister unterliegen
- 2.27 Keine Rückstufung des unbefristeten Aufenthaltsrechts bei langjährig integrierten und aufenthaltsverfestigten Menschen
- 2.28 Identitätsausweis (§ 35A SPG)
- 2.29 Ausschluss von der Ausübung eines Gewerbes