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Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten

Die Prozessbegleitung von NEUSTART richtet sich an Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, sowie an nahe Angehörige bei Delikten mit Todesfolge oder wenn sie Zeug:innen solcher Taten waren. Sie hilft, das Strafverfahren zu verstehen, Ängste zu bewältigen und den Weg durch Polizei und Gericht sicherer zu gehen.

Wer kann Prozessbegleitung von NEUSTART in Anspruch nehmen?

Prozessbegleitung können Opfer von Gewalt und deren nahe Angehörige nutzen, wenn sie direkt von einer Straftat betroffen sind oder Zeug:innen einer schweren Tat wurden. Delikte in der Familie, Delikte gegen die sexuelle Integrität und Delikte gegen Kinder werden von NEUSTART nicht betreut, sondern weiterhin von den erfahrenen Einrichtungen der Gewaltschutzzentren und Kinderschutzzentren übernommen.

Wobei unterstützt Prozessbegleitung konkret?

Nach einer Gewalttat sind viele Betroffene unsicher, wie Anzeige, Polizei und Gericht ablaufen. NEUSTART informiert über rechtliche Möglichkeiten wie Anzeigenerstattung und Privatbeteiligtenanschluss, erklärt den Ablauf und die Rechte im Strafverfahren und bespricht die möglichen Konsequenzen einer Anzeige oder Zeug:innen-Aussage.

Die Prozessbegleitung hilft bei der Vorbereitung auf die Anzeige, begleitet zur Polizei, zu Einvernahmen und zur Aussage bei der Hauptverhandlung. Danach werden das Gerichtsverfahren und seine Auswirkungen gemeinsam nachbesprochen. Dabei werden Ängste, Befürchtungen und belastende Gefühle ernst genommen.

Neben der psychosozialen Prozessbegleitung vermittelt NEUSTART bei Bedarf auch juristische Prozessbegleitung. Opfer können zu kostenlosen Rechtsanwält:innen weitervermittelt werden, die sie im Strafverfahren vertreten und auf die Wahrung ihrer Rechte achten.

Neu ist auch die Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Zivilprozess, etwa bei Schadenersatz. NEUSTART bringt dabei mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Opfern ein und hat seit 1985 über 150.000 Opfer in Tatausgleich, Verbrechensopferhilfe und Prozessbegleitung unterstützt.

Wie sorgt NEUSTART für Sicherheit und Schutz?

Bei der Prozessbegleitung treten die Mitarbeiter:innen von NEUSTART parteilich im Interesse des Opfers auf. Betroffene werden persönlich empfangen und in eigenen Räumen in geschützter Atmosphäre betreut. NEUSTART achtet darauf, dass es nicht zu unvorbereiteten Begegnungen mit dem:der Täter:in kommt und unterstützt dabei, sich im Gebäude von Gericht oder Polizei sicher zu bewegen. So sollen sich Opfer im Verfahren gestärkt und nicht allein gelassen fühlen.

Prozessbegleitung auf einen Blick

  • Zielgruppe: Opfer von Gewalt und nahe Angehörige bei schweren Delikten, ausgenommen familiäre Gewalt, Sexualdelikte und Delikte gegen Kinder.
  • Information: Klare Erklärung von Rechten, Ablauf des Strafverfahrens und Konsequenzen von Anzeige und Zeug:innen-Aussage.
  • Begleitung: Unterstützung vor, während und nach Terminen bei Polizei und Gericht, inklusive Nachbesprechung.
  • Schutz: Parteiliche Unterstützung für Opfer, geschützte Räume und Vorsorge gegen ungewollte Begegnungen mit Täter:innen.
  • Rechtliche Hilfe: Vermittlung zu kostenlosen Rechtsanwält:innen und Unterstützung bei Ansprüchen im Zivil- und Strafverfahren.

Was sollen Sie tun, wenn Sie Prozessbegleitung brauchen?

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind oder als Angehörige:r betroffen sind, können Sie direkt Kontakt mit NEUSTART aufnehmen oder die NEUSTART Online-Beratung nutzen. Dort wird mit Ihnen besprochen, welche Form der Prozessbegleitung für Ihre Situation passend ist und wie Sie im Verfahren bestmöglich unterstützt werden können.

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.