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Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten

Opfer werden bei Gericht unterstützt

Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, können sich an die NEUSTART  Prozessbegleitung wenden. Das gilt auch für nahe Angehörige bei Delikten mit Todesfolge oder andere Angehörige, die Zeugin oder Zeuge einer solchen Tat waren. Nach einer Gewalttat sind Opfer meist unsicher – wie funktioniert das mit der Anzeige bei der Polizei, was passiert bei Gericht? Was ist, wenn man die Täterin oder den Täter wiedersieht? Hier kann Prozessbegleitung wertvolle Hilfe anbieten.

Sicher und gestärkt im Verfahren

Wir informieren Opfer über ihre rechtlichen Möglichkeiten (Anzeigenerstattung, Privatbeteiligtenanschluss), über den Ablauf und ihre Rechte im Strafverfahren sowie über die Konsequenzen einer Anzeige und Zeuginnen- oder Zeugenaussage bei Gericht. Bei schwierigen Entscheidungen beraten wir und gehen auf Ängste, Befürchtungen und belastende Gefühle ein. Wir beraten und unterstützen Opfer bei der Vorbereitung zur Anzeige und begleiten auch zur Polizei, zur Einvernahme und Zeuginnen- oder Zeugenaussage bei der Hauptverhandlung am Gericht. Das Gerichtsverfahren und seine Konsequenzen werden nachbesprochen.

Wie wir helfen

  • Neben dem Angebot der  psychosozialen Prozessbegleitung vermittelt NEUSTART bei Bedarf auch juristische Prozessbegleitung.
  • Wir vermitteln Opfer zu kostenlosen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sie im Strafverfahren vertreten und darauf achten, dass ihre Rechte gewahrt werden.
  • Alle Angebote sind für Opfer kostenlos.
  • Neu ist auch die Unterstützung bei der Geltendmachung der Ansprüche des Opfers im Zivilprozess.
  • Delikte in der Familie, insbesondere Delikte gegen die sexuelle Integrität und Delikte gegen Kinder werden von NEUSTART nicht betreut; sie werden weiterhin von den erfahrenen Einrichtungen der Gewaltschutzzentren und Kinderschutzzentren bearbeitet.
  • Wenn Sie ein Opfer von Gewalt sind, können Sie sich auch an die NEUSTART Online-Beratung wenden.

Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Opfern

NEUSTART arbeitet seit 1985 für die Interessen von Opfern – im Tatausgleich, der Verbrechensopferhilfe und der Prozessbegleitung. Mehr als 150.000 Opfer hat NEUSTART seither betreut.

Im Rahmen der Prozessbegleitung treten die Betreuerinnen und Betreuer von NEUSTART parteilich im Interesse des Opfers ein. Das Opfer wird bereits beim Betreten der NEUSTART Einrichtung persönlich empfangen und in separaten Räumen in geschützter Atmosphäre betreut; wir treffen zuverlässig Vorsorge, dass Opfer nicht ungewollt und unvorbereitet dem Täter begegnen.

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.