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Sinnvolle Arbeit statt Strafe

  • Sie können eine Gerichtsverhandlung und Verurteilung vermeiden, wenn Sie bei einer sozialen Einrichtung arbeiten wollen. Dafür bekommen Sie kein Geld.
  • Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann statt einer Verhandlung gemeinnützige Arbeit anbieten. Das kann mit Schadenswiedergutmachung kombiniert werden.
  • Wenn die festgesetzten Arbeitsstunden vollständig abgearbeitet sind, wird das Gerichtsverfahren gegen Sie eingestellt.
  • Es gibt dann keinen Eintrag im Strafregister (Vorstrafe).
  • Kommen Sie zum Gespräch, damit wir Ihnen alles genau erklären können.
  • Wenn Sie keine Zeit für den Termin haben, rufen Sie an. Sie bekommen dann einen anderen Termin.
Es gibt drei Möglichkeiten, wann das in Frage kommt:
  1. Als Diversionsmaßnahme. Das heißt, statt einem Strafverfahren.
  2. Statt einer Ersatzfreiheitsstrafe. Ersatzfreiheitsstrafe heißt, dass man ins Gefängnis muss, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Man kann aber auch gemeinnützig arbeiten, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Wenn man das macht, muss man nicht ins Gefängnis. 
  3. Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Das heißt, wenn man eine Strafe von einer Behörde bekommen hat. Zum Beispiel vom Zoll- oder Finanzamt. 
NEUSTART vermittelt Sie
  • Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bestimmt, wie viele Stunden Sie arbeiten müssen.
  • Eine Vermittlerin oder ein Vermittler von NEUSTART sucht gemeinsam mit Ihnen eine Einrichtung, wo Sie arbeiten können. Sie werden unterstützt und die Vermittlerin oder der Vermittler bleibt in Kontakt mit Ihnen und der Einrichtung.
  • Wenn Sie eine Ausbildung machen oder berufstätig sind, wird darauf Rücksicht genommen.
  • Sie können das Angebot der Staatsanwaltschaft auch ablehnen. Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung.