Einfache Sprache Teilen Gemeinnützige Arbeit statt Haft Sie haben eine Geldstrafe, die Sie bekommen haben, nicht bezahlen können. Die Geldstrafe kann vom Gericht oder von der Finanzstrafbehörde kommen.Sie können eine Haftstrafe vermeiden, wenn Sie dafür in einer sozialen Einrichtung arbeiten.Wenn Sie die Stunden geleistet haben, müssen Sie nicht mehr in Haft.Die gemeinnützige Leistung müssen Sie in der Freizeit erbringen und werden dafür nicht bezahlt.NEUSTART vermitteltEin Tag Haftstrafe entspricht vier Stunden gemeinnütziger Leistungen.Für zehn Tage Haft müssten Sie zum Beispiel 40 Stunden arbeiten.Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter von NEUSTART sucht gemeinsam mit Ihnen eine soziale Einrichtung.Wenn Sie eine Ausbildung machen oder berufstätig sind, wird darauf Rücksicht genommen.Wenn Sie die Geldstrafe aber doch noch bezahlen, müssen Sie nicht in Haft und nicht arbeiten.Kommen Sie zum Termin und wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten. ZURÜCK