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Fristen

Eine Frist ist der Zeitraum, bis wann man etwas erledigen muss. Es ist ganz wichtig, alle Fristen einzuhalten.

Verwaltungsbehörden oder Gerichte bestimmen Fristen. Wenn man eine Frist versäumt, ist es nur selten möglich, das Versäumte nachzuholen. Das nennt man dann „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“.

Das geht zum Beispiel, wenn einen ein überraschendes Ereignis daran hindert, eine Frist einzuhalten. Das muss ein Ereignis sein, das man nicht vorhersehen kann. Außerdem muss es ein Ereignis sein, das man nicht ändern kann.

In so einem Fall sollte man sich schnell beraten lassen. Man hat nämlich nur 14 Tage Zeit, darum zu bitten, das Versäumte nachzuholen.

Gleichzeitig muss auch die versäumte Verfahrenshandlung nachgeholt werden. Zum Beispiel ein Rechtsmittel. Was ein Rechtsmittel ist, steht weiter oben.

Eine Frist beginnt meistens zu laufen, wenn ein Dokument zugestellt wird. Also wenn man ein Schriftstück bekommt. Zum Beispiel als Brief mit der Post.

Fristen beginnen aber auch zu laufen, wenn ein Dokument nicht zugestellt werden kann. Dann liegt es bei der Post zur Abholung bereit. Oft beginnen Fristen auch zu laufen, wenn mündlich darauf hingewiesen wird. Zum Beispiel bei der Verkündung eines Urteils. Wenn unklar ist, wie lange eine Frist läuft, sollte man immer nachfragen.

Beispiele für Fristen:

  • Erstes Beispiel: Jemand bekommt am 1. September einen Brief. Die Briefträgerin oder der Briefträger übergibt den Brief persönlich. Der Brief ist eine Strafverfügung aus einem Verwaltungsstrafverfahren (was das ist steht weiter unten). Also ein Brief von der Polizei, der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und so weiter. In diesem Fall ist es ganz klar. Man hat ab dem nächsten Tag genau 14 Tage Zeit, einen schriftlichen Einspruch gegen die Strafverfügung zu erheben. Dafür muss man diesen Einspruch spätestens am 15. September zur Post bringen. Ob die Frist eingehalten wurde, sieht man am Post-Stempel. Am Post-Stempel steht nämlich das Datum.
  • Zweites Beispiel: Man ist nicht zu Hause, wenn die Briefträgerin oder der Briefträger kommt. Deshalb bekommt man den Brief nicht gleich. Die Briefträgerin oder der Briefträger lässt eine Nachricht da. Darin steht, dass der Brief bei einem bestimmten Postamt liegt. In dieser Nachricht steht auch, ab wann und bis wann der Brief abgeholt werden kann. Wenn in der Nachricht steht, dass der Brief vom 3. September bis zum 19. September abgeholt werden kann, beginnt die Frist am 3. September zu laufen. Das ist der Tag, ab dem der Brief als zugestellt gilt. Ab dann hat man genau 14 Tage Zeit, einen schriftlichen Einspruch zu erheben. Das heißt, man muss den Einspruch spätestens am 17. September zur Post bringen. Man hat nicht bis zum Ende der Abholfrist Zeit! Außerdem bringt es nichts, den Brief nicht abzuholen. Er gilt trotzdem als zugestellt.