Dina Nachbaur
Dina Nachbaur ist seit 2026 NEUSTART Geschäftsführerin für "Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen". Davor hat die Juristin und Kriminalsoziologin den Zentralbereich Sozialarbeit bei NEUSTART geleitet. In dieser Rolle hat sie die Leitung der NEUSTART Beratungsstellen für Gewaltpräventionsberatung verantwortet und die Weiterentwicklung des Gewaltschutz in Österreich mitgeprägt. Für Dina Nachbaur ist die Entwicklung kluger, evidenzbasierter Alternativen zur Haft eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre – ebenso wie das Schritthalten der NEUSTART Angebote mit aktuellen Entwicklungen im Digitalbereich.
Lust am Strafen
3. Juli 2026
Lust auf Eis? Auf Pizza, aufs Meer, auf Sex? Nachvollziehbar. Es gibt aber auch die Lust am Strafen. Vielleicht weniger verständlich. In der Kriminologie spricht ...
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Eigentumsdelikt mit saisonalem Bezug: Der Grinch als Fallbeispiel
16. Dezember 2025
Der Grinch dient als Anschauungsmodell für eine zentrale Erkenntnis der Bewährungshilfe: Menschen sind veränderungsfähig – insbesondere dann, wenn soziale Bindung, Teilhabe, Anerkennung und Verantwortungsübernahme zusammenwirken. ...
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Gewaltschutzgipfel 2025: Ein starkes Signal – und ein Schritt in die digitale Zukunft der Prävention
9. Dezember 2025
Der diesjährige Gewaltschutzgipfel zeigte deutlicher denn je, wie breit das Thema inzwischen getragen wird. Fünf Bundesminister:innen waren vor Ort – ein Zeichen dafür, dass Gewaltschutz ...
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Die eigenen vier Wände als Haftraum
2. September 2025
Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine sinnvolle, gut kontrollierte Alternative zur klassischen Haft in einer Justizanstalt. Wer diese Chance bekommt, erhält nicht nur Verantwortung, sondern ...
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Trigger, Flashbacks, Integration und Stabilisierung
27. Juni 2025
Was posttraumatische Reaktion bedeutet und wie sie verstanden und begleitet werden kann.
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Egal ob wiederherstellend oder parallel – Gerechtigkeit ist gefragt!
21. Februar 2025
Der 22. Februar wird traditionell in Europa als Tag der Kriminalitätsopfer begangen. Kann der Wunsch nach Gerechtigkeit den Betroffenen tatsächlich erfüllt werden?
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