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1.5 Opferschutz orientiert in der Täterarbeit – Vernetzung ist Opferschutz

Der beste Opferschutz ist die verhinderte Straftat. In diesem Sinn ist rückfallpräventive Täterarbeit von großer Bedeutung. Dabei ist auch darauf zu achten, dass in der Betreuungsarbeit mit Täterinnen und Tätern die Opferperspektive berücksichtigt wird.

 
Vorschläge
  • Verstärkte Vernetzung von Opferschutz- und Täterbetreuungsorganisationen auf Institutionenebene.
  • Initiierung von Kooperationsteams aller beteiligten Institutionen zur Hilfe bei und Vermeidung von häuslicher Gewalt.
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Ziele der Kooperation zwischen Opferschutzeinrichtungen und NEUSTART sind, dass eine gemeinsame Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsplanung erfolgt und möglichst wirksame Maßnahmen der Rückfallsprävention gesetzt werden. Kooperationsvereinbarung bestehen bereits zwischen einem Großteil der Opferschutzeinrichtungen einerseits und NEUSTART andererseits.


Fallzusammenarbeit und gemeinsame Erörterung von Themenstellungen und Methoden erhöhen das gemeinsame Problembewusstsein und ermöglichen die Entwicklung von Ansätzen und Lösungen im Umfeld der Verhinderung von Kriminalität. Wenn Opfer und Täter:innen weiter zusammenleben, sind sowohl fallbezogener Austausch als auch gemeinsame Gespräche (Täter:innen – Opfer – Täterarbeitseinrichtung – Opferschutzeinrichtung) sinnvoll. In der konkreten Fallzusammenarbeit ist darauf zu achten, dass keine unzulässigen Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz und keine Verletzungen spezifischer Verschwiegenheitspflichten (zum Beispiel § 20 Abs. 5 Bewährungshilfegesetz) erfolgen. In der Täterbetreuung ist Motivationsarbeit für eine Zustimmungsbereitschaft zu leisten.