Gewaltpräventionsberatung

In den sechs Stunden der Gewaltpräventionsberatung arbeiten Sozialarbeiter:innen von NEUSTART mit gewaltbereiten oder gewalttätigen Personen an einer sofortigen Beendigung der Gewalt. In der Arbeit lehnt NEUSTART die Gewalttat ab, nicht aber den Menschen der sie ausübt, denn gewalttätiges Verhalten ist änderbar. Die Gewaltpräventionsberatung hilft, das eigene Verhalten zu verstehen und neue Handlungsweisen zu entwickeln.

Was ist Gewaltpräventionsberatung?

Gewaltpräventionsberatung ist eine verpflichtende Maßnahme für Personen, gegen die nach § 38a Sicherheitspolizeigesetz ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich ist NEUSTART für diese Maßnahme zuständig. Ein wirksamer Schutz vor Gewalt kann nur in einer persönlichen Konfrontation der weggewiesenen Person erreicht werden.

Gleichzeitig eignet sich diese Situation auch als Neuanfang. Dafür braucht es jedoch eine Unterstützung bei der Reflexion der erzeugten Gefährdung beziehungsweise Gewaltanwendung. Gemeinsam wird an der Bewältigung der Stresssituation gearbeitet und Schritte zur sofortigen Beendigung der Gewalt gesetzt. In Einzelgesprächen werden neue Formen mit Konflikten und Aggressionen gewaltfrei umzugehen, erarbeitet. Nur so können nachhaltige Verhaltensänderungen also Alternativen zur Gewaltanwendung initiiert werden.

Klient:innen
(im Jahr 2025)
15

Wann wird Gewaltpräventionsberatung angeordnet?

Wird von der Polizei gegen eine gewaltbereite oder -ausübende Person ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, muss die Person innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Der erste Termin muss spätestens innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Erfolgt keine Kontaktaufnahme oder Teilnahme, wird die Sicherheitsbehörde informiert – das kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Auch Gerichte können im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zu einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten, wenn ein erhöhtes Risiko für Gewalt besteht.

Wie läuft eine Gewaltpräventionsberatung ab?

In drei bis vier Gesprächen innerhalb von etwa sechs Wochen wird an folgenden Zielen gearbeitet:

  • Bewältigung der akuten Krisensituation
  • Beendigung der Gewalt
  • Verstehen, welche Situationen zu Gewalt geführt haben
  • Entwicklung gewaltfreier Wege im Umgang mit Konflikten und Aggressionen
  • Klärung der Wohn- und Lebenssituation
  • Zusammenarbeit mit Polizei und Gewaltschutzeinrichtungen
  • Informationen zu rechtlichen Folgen und Vermittlung zu weiteren freiwilligen Unterstützungsangeboten

Warum Opferschutzorientierte Täterarbeit?

Opferschutzorientierte Täterarbeit stellt die Sicherheit und den Schutz der von Gewalt betroffenen Personen in den Mittelpunkt. Gleichzeitig arbeitet sie mit gewaltausübenden Personen daran, Verantwortung zu übernehmen, Gewalt zu beenden und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Opferschutzorientierte Täterarbeit ist besonders wichtig, weil nachhaltige Gewaltprävention nur gelingt, wenn Täter:innenarbeit, Opferschutzeinrichtungen und zuständige Behörden abgestimmt zusammenarbeiten. Der Dachverband Vernetzter Opferschutz und Opferschutzorientierte Täterarbeit (DV OTA) fördert diese Zusammenarbeit, entwickelt Standards und stärkt die Qualität der Angebote in Österreich. Mehr Informationen bietet der DV OTA.

Gewaltpräventionsberatung auf einen Blick

  • Verpflichtend: Gewaltpräventionsberatung wird bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot oder einer gerichtlichen Verfügung angeordnet.
  • Fristen: Der:die Betroffene muss innerhalb von fünf Tagen Kontakt aufnehmen und innerhalb von 14 Tagen einen Beratungstermin wahrnehmen.
  • Opferschutzorientierte Täterarbeit: Ziel ist, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen, Gewalt zu erkennen und alternative Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Durch die Arbeit mit den gewaltausübenden Personen wird weiterer Gewalt vorgebeugt und der Schutz der betroffenen Personen gestärkt.
  • Inhalte: Gespräche zu Konfliktmustern, Stressbewältigung und gewaltfreiem Handeln; Reflexion der Tat und ihrer Folgen.
  • Zusammenarbeit: NEUSTART arbeitet eng mit Polizei, Gerichten und Gewaltschutzeinrichtungen zusammen, um nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
  • Vertraulichkeit: Gespräche sind vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; bei Gefährdungen werden die zuständigen Stellen informiert.

Beratungsstellen für Gewaltprävention

NEUSTART Beratungsstelle für Gewaltprävention Wien
Tel. +43 1 2183255 1016
beratungsstelle.wien@neustart.at

NEUSTART Beratungsstelle für Gewaltprävention Niederösterreich
Tel. +43 2742 77475 2600
beratungsstelle.niederoesterreich@neustart.at

NEUSTART Beratungsstelle für Gewaltprävention Burgenland
Tel. +43 2742 77475 2600
beratungsstelle.burgenland@neustart.at

NEUSTART Beratungsstelle für Gewaltprävention Steiermark
Tel. +43 316 820234
beratungsstelle.steiermark@neustart.at

NEUSTART Beratungsstelle für Gewaltprävention Oberösterreich
Tel. +43 732 74956 4646
beratungsstelle.oberoesterreich@neustart.at

Verein NEUSTART im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres

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©VfGH/Achim Bieniek

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