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Leben und lieben lassen

PRIDE – ein willkommener Anlass, die Vielfalt zu feiern. Auch eine Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass zum Glück vieles selbstverständlich geworden ist – aber bei weitem noch nicht alles im grünen Bereich.
Die Studie „LGBTI Gewalterfahrungen Umfrage. Eine Studie zu Hassverbrechen in Österreich“ der IG Soziologie Forschung kommt im Oktober 2015 zu folgendem Ergebnis:
  • Im Vergleich zur restlichen Bevölkerung ist das Risiko von LGBTI, Opfer einer Körperverletzung zu werden rund 10mal so hoch.
  • Die absolute Mehrzahl dieser Fälle wird niemals zur Anzeige gebracht.
  • Je jünger die LGBTI in Österreich sind, desto wahrscheinlicher werden sie Opfer eines Hassverbrechens.
  • Die meisten Taten passieren am Wochenende zwischen 21 Uhr und 3 Uhr. Die häufigsten Tatorte sind eine offene Straße bzw. die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Beschreibungen der Opfer zufolge sind die Täter in den meisten Fällen junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren und verüben die Taten meist in Gruppen.
  • Die psychischen Auswirkungen auf die Opfer sind immens. Die meisten Opfer geben an, durch die Tat stark oder sehr stark psychisch belastet worden zu sein.
Bis heute hat sich das nicht gravierend geändert, wie auch in der August-Ausgabe der PRIDE nachgelesen werden kann. 
 
„Hass- oder Vorurteilskriminalität“ sind alle Straftaten, bei denen das Opfer des Delikts bewusst ausgewählt wird, weil es tatsächlich oder vermeintlich zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe gehört. Das Verbrechen richtet sich in seiner Wirkung sowohl gegen das Individuum als auch gegen die Gruppe an sich. Es sind Straftaten mit symbolischem Charakter. Bei Vorurteilskriminalität handelt es sich de facto um politische Verbrechen, da sie unmittelbar die Menschenrechte der Opfer und der betroffenen Gruppe angreifen. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, den Charakter der Tat tatsächlich zu erfassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Reihe von Fällen befunden, dass Staaten die Beweggründe für solche Straftaten offenlegen müssen. Lässt die Strafjustiz außer Acht, dass eine Straftat vorurteilsgeleitet war, stellt dies einen Verstoß gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.
 
Vorurteilskriminalität kann die Sachbeschädigung sein, wenn Haus- und Lärmschutzwände mit diffamierende und beleidigenden Hass-Graffitis besprüht werden oder die Verachtung, mit der das Netz geflutet wird. Es kann aber auch ein Tötungsdelikt sein oder ein Delikt gegen den Frieden wie die Verhetzung. 
 
Im Jahr 2019 startete das Projekt „Systematische Erfassung diskriminierender Motivlagen bei Strafanzeigen“. Es zielte darauf ab, die polizeiliche Registrierung abwertender Motivlagen bei angezeigten Straftaten auf wissenschaftlicher Basis zu verbessern, die Ermittlungsarbeit bei „Hate Crimes“ zu professionalisieren und das Phänomen mit der statistischen Erhebung von Vorurteilskriminalität sichtbar zu machen. Die ersten Berichte stehen bereits zur Verfügung. Eine technische Ergänzung im polizeilichen Protokollierungssystem (PAD) ermöglicht mittlerweile die Erfassung der Vorurteilsmotive. 
 

Und was hat das alles mit der PRIDE zu tun? 

 
Eine klare Haltung gegen Hass online und offline ist gefragt. Solidarität mit LGBTQIA+ ist gefragt. Und wann ginge das leichter und lustvoller als bei der PRIDE? TOGETHER WE RISE!
 
Über die/den Autor:in

In der Leitung Sozialarbeit zuständig für den Themenkomplex häusliche Gewalt, die Gewaltpräventionsberatung, den elektronisch überwachten Hausarrest, die Prozessbegleitung und den Saftladen.

Nebenberuflich Lektorin an der Sigmund-Freud-Universität und Trainerin, unter anderem in der Fortbildung zur juristischen Prozessbegleitung.
Vor NEUSTART wissenschaftlich und im Opferschutz tätig.

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