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Forderung nach Unterstützung des AMS bereits während Inhaftierung

Der Verein NEUSTART unterstützt die Forderung des Justizministeriums auf erleichterten Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung in und nach Haft.

(Wien / OTS) – Am vergangenen Wochenende forderte Caroline Walser, Gruppenleiterin im Justizministerium, im Gespräch mit Ö1 spezielle Unterstützungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice für Haftentlassene.

„Dieser Forderung können wir uns nur anschließen“,

sagt Alfred Kohlberger, Geschäftsführer des Verein NEUSTART, der in Österreich unter anderem Haftentlassenenhilfe durchführt.

„Arbeit und Beschäftigung sind wichtige protektive Faktoren gegen eine neuerliche Straffälligkeit. Für die Resozialisierung Straffälliger hat der Zugang zu Beschäftigung und Arbeitsmarkt eine große Bedeutung.“

Aus diesem Grund ist eine Unterstützung des AMS bereits in Haft wichtig, um möglichst lückenlos eine Beschäftigung nach der Entlassung beginnen zu können. Besonders jüngere Ex-Insass:innen werden damit bei ihrem Wiedereinstieg in ein geregeltes, straffreies Leben unterstützt.

„Gezielte Einschulungs- oder Umschulungsmaßnahmen der zu Entlassenden sollten bereits während der Haft in Anspruch genommen werden können. Auch Ausgänge zu sozialökonomischen Betrieben oder ähnlichen Projekten sollten noch vor der Entlassung stattfinden“,

so Kohlberger.

Haftentlassene, die während der Haft ihrer Arbeitspflicht nachgekommen sind, sind in Österreich nach ihrer Entlassung arbeitslosenversichert und haben Anspruch auf allgemeine Leistungen des AMS, gelten aber nicht als „langzeitarbeitslos“. Aus diesem Grund haben sie unmittelbar nach der Haft keinen Zugang zu sozioökonomischen Betrieben oder besonderen Schulungs- und Kursmaßnahmen des AMS. Durch die Einstufung als „besonders förderbar“ würden Haftentlassene den Status Langzeitarbeitslos erlangen und dadurch besser bei ihrem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.

„Bereits in der Haft sollten die Vorbereitungen auf den Arbeitsmarkt beginnen und nicht erst nach der Entlassung. Dabei geht es nicht nur um Schulungsmaßnahmen, sondern auch um die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.“

Über NEUSTART

Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 700 haupt- und rund 1.000 ehrenamtliche Mitarbeiter:innen. Damit zählt NEUSTART zu einer der größten Non-Profit-Organisationen in Österreich. www.neustart.at

Rückfragehinweis:
Verein NEUSTART
Maria Renner
Kommunikation
maria.renner@neustart.at

Über die/den Autor:in

Maria Renner ist seit 2022 Teil des Kommunikations-Teams des Vereins und ist Ansprechpartnerin für sämtliche NEUSTART Publikationen, unter anderem unseren Jahresbericht „Report“.

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