Der Tatausgleich, auch Konfliktregelung genannt, kann einen Konflikt lösen.
Opfer und beschuldigte Person finden selbst faire Lösungen, wie ein Vorfall bereinigt wird. Ohne Gericht, aber mit der Hilfe einer Konfliktreglerin oder eines Konfliktreglers.
Ein Tatausgleich ist immer freiwillig – für Opfer und beschuldigte Person.
Die Konfliktreglerin oder der Konfliktregler spricht mit den Beschuldigten und den Opfern. Neutral und ohne jemanden zu bevorzugen. Erst im Gespräch alleine, dann mit allen zusammen.
Was ausgemacht wird, wird in einer gemeinsamen Vereinbarung aufgeschrieben.
Ein Bericht der Konfliktreglerin oder des Konfliktreglers informiert das Gericht oder die Staatsanwaltschaft über das Ergebnis.
Wenn alles bereinigt werden kann und alle einverstanden sind, wird das Strafverfahren eingestellt.
Wenn man sich nicht einigen kann, entscheiden Gericht oder Staatsanwaltschaft, ob es eine Gerichtsverhandlung gibt.
Kommen Sie zum Gespräch, dort wird Ihnen alles genau erklärt. Wenn Sie nicht kommen können, rufen Sie an. Dann bekommen Sie einen neuen Termin.