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Studie zu Betreuung im Lockdown

Während des Lockdowns konnte der Kontakt zu 92 Prozent unserer Klientinnen und Klienten aufrechterhalten werden.
Mann mit FFP2-Maske am Tisch mit einer Sozialarbeiterin

Im April 2020 traten Univ.-Ass. MMag. Dr. Monika Stempkowski und Prof. Dr. Christian Grafl vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien mit einem Studienvorschlag an uns heran. Noch im Mai konnten unsere 431 hauptamtlichen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu ihren Erfahrungen mit dem Lockdown befragt werden. 43,6 Prozent beteiligten sich, was einer guten Rücklaufquote entspricht. Hier die wichtigsten Ergebnisse.

Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass Klientinnen und Klienten teilweise auch positive Erfahrungen mit der veränderten Situation gemacht haben: Es wurde weniger Druck und Stress erlebt sowie über Erfahrungen mit Solidarität und Hilfsbereitschaft berichtet, was sonst eher unüblich zu sein scheint. Besonders hervorzuheben ist die Erfahrung, dass gerade Personen, die sich sonst eher am Rand der Gesellschaft erleben, das Gefühl hatten, dass es nun vielen Menschen so geht. Dieses Erleben von „alle sitzen im selben Boot“ vermittelte ein sonst ungewohntes Gefühl des Dazugehörens.

Bei den Kontakten wurde natürlich auch die persönliche Betroffenheit durch Corona besprochen. Es stellte sich heraus, dass Personen, die in eher stabilen Verhältnissen leben (gesicherte Existenz, Arbeitsplatz, Tagesstruktur), besser mit der Situation umgehen konnten. Klientinnen und Klienten, die beispielsweise sozial isoliert, psychisch krank oder suchtkrank sind oder den Arbeitsplatz verloren haben, unter beengtem Wohnraum oder finanziellen Schwierigkeiten zu leiden haben, hatten mit zusätzlichen Problemen wegen Corona zu kämpfen (beispielsweise Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Weisungen, Probleme mit erhöhtem Bedarf für die Betreuung der Kinder oder mit dem Erleben erhöhter psychischer Belastung).

Deutlich wurde, dass es schwieriger war mit Personen in Haft, solchen mit Suchtproblematiken, psychischen Erkrankungen oder Obdachlosigkeit sowie jungen oder schwer erreichbaren Klientinnen oder Klienten schwieriger war, Kontakt zu halten. Es konnten aber alternative Strategien entwickelt werden, um trotzdem in Kontakt bleiben zu können (etwa, Leute im Freien zu treffen). Von vielen Personen wurde sehr geschätzt, dass gerade in schwierigen Zeiten aktiv Kontakt zu ihnen gehalten wurde. Zum Teil wurden sogar mehr Telefonate durchgeführt als vorher persönliche Kontakte. Das wurde als „nicht im Stich lassen“ erlebt: Die Klientinnen und Klienten nahmen die veränderte Kontaktaufnahme zum Großteil positiv auf (80,1 Prozent gut oder eher gut).

Probleme gab es bei der Vermittlung gemeinnütziger Leistungen, da viele gemeinnützige Einrichtungen aufgrund der Vorschriften keine externen Personen aufnehmen konnten (zum Beispiel Seniorenheime). Hier reagierten die zuständigen Ministerien aber sehr rasch auf die Situation. Deshalb mussten Personen, die bereit waren, aber an keine Arbeitsstellen vermittelt werden konnten, nicht in Haft gehen, sondern erhielten Fristaufschub.

Während des Lockdowns konnte zu 92 Prozent der Klientinnen und Klienten Kontakt aufrechterhalten werden – teilweise mit Kommunikationskanälen wie Telefon, E-Mail, Textnachrichten oder Videokonferenzen. Mit besonders sensiblen Gruppen wie Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern oder radikalisierten Klientinnen und Klienten wurden weiterhin persönliche Kontakte unter besonderen Schutzbedingungen durchgeführt. Insgesamt konnte in nur 15 Prozent der Fälle der Kontakt seltener gehalten werden als vorher. Durch die beschriebene Aufrechterhaltung des Kontakts zu den betreuten straffälligen Personen konnte gerade während der kritischen Lockdown-Phase an der Rückfallvermeidung weitergearbeitet und damit ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit geleistet werden.

Mag. Bernhard Glaeser ist Leiter des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART 

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Leitung NEUSTART Zentralbereich Sozialarbeit

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