Was sind die Ziele des neuen Angebotes? An wen richtet es sich?
Wie bei allen unseren Angeboten ist das Ziel die Rückfallprävention, die Aufarbeitung der Straffälligkeit. Bei dieser Zielgruppe kommt außerdem eine Distanzierung von rechtsextremem Gedankengut dazu. Das Angebot richtet sich an Klient:innen mit einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz, die eine verfestigte rechtsextreme Ideologie aufweisen. Seit der jüngsten Gesetzesnovelle trifft das Verbotsgesetz nämlich eine Unterscheidung zwischen verfestigter und nicht verfestigter Ideologie. Das heißt, es wird unterschieden, wie schwer das Vergehen oder Verbrechen war und wie stark die Ideologie im Hintergrund tatsächlich mitspielt.
Was bedeutet das konkret. Fällt dir ein Beispiel ein?
Die Unterscheidung war tatsächlich eine Herausforderung. Wir orientieren uns da zunächst an den strafrechtlichen Vorgaben. Wenn also eine Diversion angeordnet wird, kamen schon das Gericht oder die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass keine Verfestigung vorliegt. Wenn mehr an Ideologie dahintersteckt, wird eine Diversion von Haus aus ausgeschlossen. Das heißt, wenn jemand zum ersten Mal straffällig wird und vielleicht ein Hakenkreuz auf eine Hausmauer sprüht oder im betrunkenen Zustand „Heil Hitler“ von sich gibt, kann es gut sein, dass das bei einer:m Klient:in, die:der vorher unbescholten war, diversionell gelöst wird. Wenn jetzt aber jemand schon zwei oder drei Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz hat, kann man davon ausgehen, dass da schon mehr an Ideologie dahintersteckt.
Wir schauen uns aber in jedem Fall an, was genau passiert ist und wie schwerwiegend die Tat war.
Wie wird entschieden, bei welchen Klient:innen so eine „Verfestigung“ vorliegt?
Wir haben, zusätzlich zum gesetzlichen Rahmen und unserer Einschätzung der Straftat, ein eigenes Clearing-Verfahren etabliert. Dafür haben wir Fragen entwickelt, die wir im Erstgespräch stellen – zusätzlich zu den Fragen, die bei zu diesem Zeitpunkt routinemäßig gestellt werden. Aus all diesen Fragen versuchen wir, zu einer situativen Einschätzung zu kommen: Wo steht diese Person jetzt gerade? Wie eng ist ihr Weltbild schon? Wie sehr verfolgt sie das Narrativ „Wir gegen die anderen“ und wie hoch ist die Gefahr, dass Gewalt angewendet wird? Ist diese:r Klient:in noch offen für andere Ansätze und überhaupt noch zugänglich dafür, über diese Einstellung und Haltungen zu sprechen? Je nach Ergebnis, entscheiden wir, welches unserer Betreuungsprogramme am besten passt. Grundsätzlich passiert das am Beginn der Betreuung, das Clearing kann aber auch mit Klient:innen durchgeführt werden, die schon länger in Betreuung sind, um zu schauen, was sich verändert und in welche Richtung.
Wie hat NEUSTART bisher mit diesen Klient:innen gearbeitet – also was ist neu, was hat sich durch das Projekt verändert?
Wir hatten diese Zielgruppe schon immer in Betreuung, ohne das extra zu benennen. Anlass, das nun zu tun, war tatsächlich die Gesetzesnovelle. Diese Art der fachlich sehr zielgerichteten Betreuung bieten wir aber zum Beispiel schon seit elf Jahren im Bereich des religiös motivierten politischen Extremismus an.
Wie erfolgt die Zuweisung?
Wie sonst auch in der Bewährungshilfe, durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften. Es wird dann direkt nach der Zuweisung entschieden, wer die Betreuung übernimmt und was fachlich passend ist. Aufgrund des Straftatbestands entscheiden die Abteilungsleitungen, wer eine:n Klient:in zum Erstgespräch bekommt. Wenn das Delikt darauf hindeutet, dass ein Clearing notwendig ist und es eine sehr, sehr intensive Auseinandersetzung mit der Thematik brauchen wird, wird die:der Klient:in unseren Spezialist:innen zugewiesen.
Wie stellt NEUSTART sicher, dass diese spezialisierten Mitarbeiter:innen, die mit diesen Klient:innen arbeiten, entsprechend qualifiziert sind? Waren diese Kolleg:innen bereits in der Projektphase mit an Bord?
Genau, die Kolleg:innen, die am Projekt beteiligt waren, sind weiter zuständig und die Expert:innen aus jenen Bundesländern, die nicht Teil des Projektes waren, sind schon seit vielen Jahren auf religiös motivierten Extremismus spezialisiert. Sie alle haben eine sehr, sehr gute Grundausbildung und das notwendige Vor- und Hintergrundwissen, was Radikalisierungsprozesse betrifft und wie man in diesem Feld am besten mit Klient:innen arbeitet. Für alle, die noch nicht im Projekt dabei waren, bieten wir entsprechende Schulungen und Fortbildungen an.
Was ist dein persönliches Fazit nach der Projektphase?
Ich freue mich, dass das Projekt so gut gelungen ist und dass das, was wir uns an Methoden, Strukturen und Standards überlegt haben, praktikabel und umsetzbar ist.
Mit dem neuen Angebot haben wir eine fachlich noch passgenauere Betreuung für diese Zielgruppe in der Werkzeugkiste.
Und welche Erwartungen hast du an den Regelbetrieb?
Ich gehe davon aus, dass das wunderbar klappen wird, weil ich die Kolleg:innen, die in diesem Bereich arbeiten, sehr schätze. Das sind unglaublich engagierte, motivierte und kompetente Kolleg:innen, die wissen was sie tun.
Eine Herausforderung, die auf uns zukommen könnte, ist, dass das Thema Radikalisierung, aufgrund der vielfältigen, multiplen und globalen Kristen, die wir gerade erleben, in allen Bereichen größer wird und wir mehr Klient:innen zugewiesen bekommen. Dafür müssen wir gut aufgestellt sein.


