Suche
Close this search box.

1.2 Prävention – Kriminalität verhindern bevor sie entsteht

Verantwortliche der Kinder-, Jugend- und Schulpolitik müssen sozialpädagogische Initiativen für altersgerechte Angebote zu einem konstruktiven Umgang mit Konflikten, zur Stärkung von gefährdeten jungen Menschen sowie für eine Aktivierung von Ressourcen und die Unterstützung des positiven sozialen Umfelds fördern.

Vorschläge:

  • Projekte auf Initiative der Kinder- und Jugendhilfe zur intensiven und frühen Betreuung und Stützung von gefährdeten Familien fördern.
  • Kinder- und jugendspezifische, sozialpädagogische Maßnahmen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln. Beispiel dafür könnte die Entwicklung von altersgerechten Täter-Opfer-Ausgleichsmodellen bei Problemverhalten von 12- bis 14-Jährigen oder frühzeitige umfassende Betreuungsmaßnahmen für auffällige Kinder bereits vor der Strafmündigkeit sein.
  • Präventive Unterstützungsmaßnahmen (insbesondere durch die Kinder- und Jugendhilfe) sollen so früh wie möglich ergriffen werden.
  • Schulsozialarbeit flächendeckend für alle Schulen einführen.
  • Verstärkte Anwendung bewährter Methoden zur Aktivierung unterstützender Ressourcen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel Sozialnetz-Konferenzen.

mehr…


Es wird nicht verkannt, dass Prävention ein weites Feld ist. Wie die Sozialpolitik ist auch das gute Funktionieren des Rechtssystems und seiner Institutionen kriminalpräventiv ausschlaggebend.

Wenn Rechtsnormen verständlich und akzeptiert sind, wenn Polizei und Gerichte als allgemein zugänglich und fair erfahren werden, stärkt dies das Vertrauen in die soziale Ordnung und die Bindungswirkung der rechtlichen Normen. Dies ist die Voraussetzung für wirksame informelle soziale Kontrolle. Und selbst die physische Gestaltung öffentlicher Begegnungsräume ist kriminalpräventiv relevant.

Als eine Organisation der Sozialarbeit, konzentriert sich NEUSTART auf präventive Ansätze in der Arbeit mit Menschen. Besonders große Erwartungen richten sich an Verantwortliche in der Kinder-, Jugend- und Schulpolitik. Unter Kriminalprävention verstehen wir die direkte oder indirekte Beeinflussung von Personen beziehungsweise Situationen, um das Risiko zu vermindern, dass Straftaten begangen und in der Folge Menschen Opfer oder Täter:innen werden.

Prävention beginnt mit einem gesicherten persönlichen Lebensumfeld. Unbestritten ist, dass positive soziale Integration und Teilhabe, gesicherte Existenz, Bildung, Arbeit und Beschäftigung wichtige Faktoren zur Verhinderung von Straffälligkeit sein können (siehe oben).

Je früher reagiert wird, umso besser ist die präventive Wirkung


Wir unterstützen ausdrücklich Initiativen zur Information, Aufklärung sowie Beratung zu Risiken als auch Initiativen, die sich mit vorbeugenden Angeboten an spezielle Risikogruppen richten. Auch NEUSTART bietet zum Beispiel im Rahmen der Schulsozialarbeit, Suchtprävention sowie Jugendhilfe präventive Leistungen für Jugendliche an.

Junge Menschen und unter ihnen insbesondere Burschen weisen eine vergleichsweise höhere Kriminalitätsbelastung auf als Erwachsene. Das erhöhte Auftreten von delinquentem Verhalten bei jungen Männern gehört zum Menschsein dazu, wie Vergleichsstudien über die Kulturen hinweg zeigen. Es gibt keine Kultur auf der Welt, die dieses Problem nicht kennt.

Neurologische Forschungen aus jüngerer Zeit legen nahe, dass später einsetzende Reifung des frontalen Kortex, der im Gehirn für die Hemmung emotional gesteuerter Verhaltensweisen zuständig ist, dafür verantwortlich sein könnte. Junge Männer fordern die Gesellschaft heraus, zu den bestehenden Normen wieder Stellung zu beziehen, dadurch werden überflüssige Normen hinterfragt und sinnvolle Normen neuerlich gefestigt.

Das Phänomen der erhöhten Kriminalitätsbelastung junger Menschen ist bereits seit langem beforscht und hängt mit zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters, nämlich der Entwicklung persönlicher Autonomie sowie sozialer Integration zusammen. Normübertretung im Sinne des Auslotens von Grenzen ist ein oft notwendiges Begleitphänomen im Prozess der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität. Repressive Reaktion auf jugendliche Delinquenz birgt die Gefahr in sich, dass sich das Verhalten verfestigt. Derzeit jedenfalls gilt es als gesichertes Wissen, dass (frühe) Härte und rigide Strafenpolitik keine Wirkung auf die Reduktion von Jugendkriminalität haben.

An diesen Tatsachen hat sich eine rationale und maßvolle Kriminalprävention auszurichten und jene Risikofaktoren zu identifizieren, die Ansatzpunkte für ein sinnvolles und wirksames frühes Eingreifen sind. Risikofaktoren, die zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Kriminalität und Problemverhalten bei Kindern und Jugendlichen führen, lassen sich auf folgenden Ebenen identifizieren:

  • das Individuum und seine Persönlichkeit
  • das familiäre Umfeld
  • das schulische Umfeld
  • Gleichaltrige und Lebensstil (Peers)
  • der Lebensraum und das weitere soziale Umfeld

Lebensnahes Erproben und Erlernen positiver sozialer Fähigkeiten, das Erleben konstruktiver Konfliktlösung in Spannungssituationen, Selbstsicherheit sowie Geborgenheit im fördernden und fordernden sozialen Umfeld sind die beste Vorsorge gegen destruktives Verhalten.

Familienorientierte Prävention muss zu einem großen Teil darauf abzielen, Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen und sie im Umgang mit Problemverhalten zu beraten. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, der freien Träger, der außerschulischen Jugendarbeit wie der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Kinder und Jugendliche verbringen einen wesentlichen Teil ihrer Zeit in der Schule und ihre Kontakte mit Gleichaltrigen basieren häufig auf Bekanntschaften in der Klasse oder in der Schule. Diese sozialen Gefüge spielen eine Rolle bei der Herausbildung eines positiven Sozialverhaltens. Sie können aber auch Einfluss nehmen auf die Entstehung von Gewalt und Delinquenz.

Schulsozialarbeit unterstützt Schüler:innen und Lehrer:innen bei der Bewältigung von problematischen Situationen, wirkt gewaltpräventiv durch Hilfe zur schulischen, außerschulischen und familiären Integration von verhaltensauffälligen Schüler:innen und unterstützt das familiäre Umfeld bei der Bewältigung schulischer Probleme und Krisen durch Krisenintervention. Ein auf diese Weise verstandener partizipativer Präventionsansatz nimmt das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ernst und grenzt irrationale Kriminalitätsfurcht ein.

Kinder unter 14 Jahren, die polizeilich auffällig werden, brauchen spezielle pädagogische Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Neben dem notwendigen flächendeckenden Angebot an Schulsozialarbeit, sind altersgerechte Täter-Opfer-Ausgleichsmodelle, adaptierte Antigewalttrainings oder Einzelbetreuung notwendig. Diese Angebote sollten im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe zur Verfügung stehen und haben einen stark präventiven Charakter.

Zur Aktivierung unterstützender Ressourcen sollen durch die Kinder- und Jugendhilfe Sozialnetzkonferenzen (nach den bereits in der justiznahen Sozialarbeit bewährten Konzepten) auch für Kinder und Jugendliche initiiert werden, wenn dies erforderlich ist, um einer zu befürchtenden Straffälligkeit vorzubeugen. Dabei könnte an bei der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen von Familienkonferenzen (zur Wahrung des Wohls kleiner Kinder) bereits seit langem angewendete Methoden angeknüpft werden.

Im Übrigen ist es sinnvoll, die in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedliche Praxis der Maßnahmen- und Methodenanwendung zu erheben, um eine Übertragung erfolgreicher Modelle in alle Bundesländer zu ermöglichen.