Gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe
Zielgruppe: Wer wird betreut?
Betreut werden Täter:innen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätten, weil sie ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Inhaftierung durch die Erbringung der gemeinnützigen Leistung zu ersetzen. Dabei entspricht ein Hafttag vier Stunden gemeinnütziger Leistung.
Wie wir helfen
- Durch das zuständige Gericht wird der:die Klient:in Klient an NEUSTART zugewiesen.
- Ein:e Sozialarbeiter:in lädt den:die Klient:in schriftlich zu einem Erhebungsgespräch ein.
- Nach Information des:der Klient:in und ihrer oder seiner schriftlichen Zustimmung zur Erbringung einer gemeinnützigen Leistung wird der:die Klient:in an eine geeignete Einrichtung vermittelt.
- Es wird eine schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer und den „Stundenplan“ abgeschlossen.
- Mit dem:der Klient:in wird regelmäßiger Kontakt hergestellt, um die Einhaltung der Vereinbarung zu prüfen.
- Zum Abschluss der Erbringung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe wird ein Reflexionsgespräch mit dem:der Klient:in geführt.
- Ein Nachweis über die erbrachten Stunden wird an den:die Zuweiser:in übermittelt.
Qualitätsmerkmale
Laufend bemühen wir uns, passende Einrichtungen zu finden. Mit jeder Einrichtung wird regelmäßig Kontakt aufgenommen, um Erfahrungen mit den Klient:innen, aber auch die Erwartungen und Voraussetzungen in der Einrichtung zu evaluieren.
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.