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Tipps für Angehörige

Jemand aus Ihrer Familie oder jemand, den Sie kennen, wird beschuldigt, etwas Verbotenes gemacht zu haben. Jetzt wissen Sie nicht, was Sie tun sollen. Hier sind Tipps:

Sie müssen nicht immer mit der Polizei reden

Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger beschuldigt wird, etwas Verbotenes getan zu haben, sind Sie von der Pflicht zur Aussage befreit.

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Sie müssen nicht immer mit der Polizei reden

Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger beschuldigt wird, etwas Verbotenes getan zu haben, sind Sie von der Pflicht zur Aussage befreit.

Das heißt, Sie müssen nicht mit der Polizei reden, wenn es um jemanden aus Ihrer Familie geht. Das gilt auch für Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder geschiedene ehemalige Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten.

Wenn Sie Zeugin oder Zeuge sind, dürfen Sie jemanden mitnehmen, der Sie zur Polizei begleitet. Das soll eine Person sein, der Sie vertrauen. Sie oder er darf aber niemandem erzählen, worüber Sie mit der Polizei geredet haben.

Gehen Sie zu einer Rechts-Beratung, bevor Sie mit der Polizei reden. So etwas gibt es in vielen Familien-Beratungs-Stellen. Dort gibt es Leute, die sich gut mit Gesetzen auskennen.

Auch bei der Rechtsanwaltskammer ist die erste Information gratis. Hier können Sie sich darüber informieren: Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes.

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Reden Sie mit Ihren Kindern darüber

Sagen Sie Ihren Kindern die Wahrheit. Kinder merken sowieso, wenn Sie anders sind als sonst.

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Reden Sie mit Ihren Kindern darüber

Sagen Sie Ihren Kindern die Wahrheit. Kinder merken sowieso, wenn Sie anders sind als sonst.

Wenn Sie Ihren Kindern verheimlichen, was passiert ist, kann es viel Streit in der Familie geben. Es ist gut, über Probleme zu reden, damit man gemeinsam Lösungen findet.

Erklären Sie Ihren Kindern, was passiert ist. Fragen Sie Ihre Kinder, was sie dazu sagen. Ihre Kinder sollen über Gefühle, Sorgen und Ängste reden. Hören Sie Ihren Kindern gut zu. Erzählen Sie Ihren Kindern Ihre eigenen Gefühle, Sorgen und Ängste. Ihre Kinder sollen spüren, dass Sie die Situation gemeinsam bewältigen können.

Sagen Sie Ihren Kindern, dass sie nichts dafür können, was ein anderes Familien-Mitglied getan hat. Es kann sein, dass andere jetzt schlecht über die Familie denken und reden. Sagen Sie Ihren Kindern, dass viele Menschen sehr schnell schlecht über andere reden, nur damit sie sich selber besser fühlen. Denken Sie nicht zu viel über diese Menschen nach.

Sagen Sie Ihren Kindern, dass es in fast jeder Familie schwierige Situationen gibt. Helfen Sie Ihren Kindern dabei, zu verstehen, was passiert ist. Ihre Kinder sollen es auch mit eigenen Worten erzählen können. Das ist wichtig, wenn jemand mit Ihren Kindern darüber reden will.

Wenn jemand in der Schule oder im Kindergarten erfährt, was passiert ist, sollten Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern oder Betreuerinnen und Betreuern reden. Diese Menschen sollen Ihren Kindern helfen, wenn sie Hilfe brauchen. Sagen Sie ihnen aber, dass Sie das bitte für sich behalten sollen.

Wenn ein schweres Verbrechen passiert ist, lassen Sie sich von Menschen helfen, die sich gut damit auskennen. Diese Menschen sagen Ihnen, wie Sie Ihren Kindern die Wahrheit vorsichtig erzählen können. Zum Beispiel bei Gewalt oder Sexual-Verbrechen. Reden Sie mit Menschen, die sich gut auskennen, wenn ein Familien-Mitglied Ihren Kindern wehgetan hat.

Hier bekommen Sie Hilfe, wenn Sie nicht wissen, wie Sie mit Ihren Kindern reden sollen:

Wie Sie mit Ihren Kindern reden können, kommt auch auf das Alter der Kinder an.

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Kinder sollen nicht zum Gericht mitkommen

Es kann für Kinder und Jugendliche schlecht sein, bei einer Verhandlung am Gericht dabei zu sein.

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Kinder sollen nicht zum Gericht mitkommen

Es kann für Kinder und Jugendliche schlecht sein, bei einer Verhandlung am Gericht dabei zu sein.

Kindern unter 14 Jahren kann sogar verboten werden, dabei zu sein. Es ist schlecht, Kinder mit ins Gericht zu nehmen. Kinder verstehen nicht, was bei einer Verhandlung am Gericht passiert. Es ist für Kinder schwierig, leise zu sein und nicht mit den Beschuldigten zu reden.

Erzählen Sie Ihrem Kind nach der Verhandlung, was passiert ist. Sagen Sie Ihrem Kind, was dort entschieden wurde. Erklären Sie Ihrem Kind, was das Ergebnis für das Kind heißt.

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Kinder können zu einem Besuch ins Gefängnis mitkommen

Ihre Kinder wollen zu einem Besuch ins Gefängnis mitkommen. Fragen Sie vorher, ob ein „Tischbesuch" möglich ist.

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Kinder können zu einem Besuch ins Gefängnis mitkommen

Ihre Kinder wollen zu einem Besuch ins Gefängnis mitkommen. Fragen Sie vorher, ob ein „Tischbesuch" möglich ist.

Bei einem „Tischbesuch" ist keine Trenn-Scheibe zwischen den Personen, die miteinander reden. Das heißt, das Kind kann direkt mit dem eingesperrten Familien-Mitglied reden. Diese Situation ist für das Kind leichter.

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Sagen Sie Ihren Verwandten die Wahrheit

Es ist gut, wenn Sie Ihren Verwandten die Wahrheit sagen.

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Sagen Sie Ihren Verwandten die Wahrheit

Es ist gut, wenn Sie Ihren Verwandten die Wahrheit sagen.

Ihre Verwandten schrecken sich vielleicht zuerst. Aber wenn Sie Ihren Verwandten die Wahrheit sagen, wissen Ihre Verwandten, dass Sie ihnen vertrauen. Es ist gut, wenn Ihre Familie zusammenhält. Wahrscheinlich helfen Ihnen Ihre Verwandten in dieser schwierigen Situation sogar.

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Hier können Sie fragen, ob jemand eingesperrt wurde

Wenn Sie wissen wollen, ob jemand verhaftet und eingesperrt wurde, können Sie bei der zuständigen Polizei-Dienststelle fragen.

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Hier können Sie fragen, ob jemand eingesperrt wurde

Wenn Sie wissen wollen, ob jemand verhaftet und eingesperrt wurde, können Sie bei der zuständigen Polizei-Dienststelle fragen.

Dort erfahren Sie, wohin die Person gebracht wurde. Sie können auch direkt bei der zuständigen Justizanstalt fragen. Justizanstalt ist ein anderes Wort für Gefängnis. Oder Sie fragen den Sozialen Dienst der Justizanstalt.

Sie können die Person dann während der Besuchs-Zeiten besuchen. Wenn jemand in Untersuchungshaft ist, müssen sie vorher bei der zuständigen Staatsanwaltschaft um Erlaubnis für einen Besuch bitten. Rufen Sie deshalb vorher dort an.

Wichtige Informationen für Besucherinnen und Besucher finden Sie hier.

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Manchmal muss keine Verhandlung vor Gericht stattfinden

Dann kann etwas anderes ausgemacht werden. Das nennt man „Diversion".

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Manchmal muss keine Verhandlung am Gericht stattfinden

Dann kann etwas anderes ausgemacht werden. Das nennt man „Diversion".

Zum Beispiel eine Konflikt-Regelung. Bei einer Konflikt-Regelung reden das Opfer und die Täterin oder der Täter miteinander darüber, was passiert ist. Vorher reden sie mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter von NEUSTART. Das nennt man Tatausgleich. Was das ist, steht hier.

Ob das möglich ist, entscheidet die zuständige Richterin, der zuständige Richter oder die zuständige Staatsanwaltschaft.

Mehr Informationen darüber bekommen Sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, bei der zuständigen Richterin oder beim zuständigen Richter.

Eine Diversion bekommt man nicht automatisch. Es muss danach gefragt werden. Das kann hier gemacht werden:

  • während der Einvernahme bei der Polizei
  • bei der Staatsanwaltschaft
  • bei der Richterin oder dem Richter
  • während der Hauptverhandlung am zuständigen Gericht

Wenn Sie rechtliche Fragen dazu haben, können Sie sich hier informieren:

  • bei den Bezirksgerichten an den Amtstagen
  • bei den Beratungs-Stellen der Rechtsanwaltskammer
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Wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt gebraucht?

Sie können jederzeit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt reden.

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Wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt gebraucht?

Sie können jederzeit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt reden.

Der Ablauf der Gerichtsverhandlung bleibt dadurch trotzdem gleich.

Sie wollen für Ihr Familien-Mitglied eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen? Reden Sie vorher unbedingt über die Kosten.

Am besten, Sie machen sich vorher aus, wie viel es höchstens kosten darf. Die Kosten können nämlich sehr hoch sein. Deshalb ist es wichtig, vorher zu klären, wie sie diese bezahlen werden.

Wenn Sie es sich nicht leisten können, können Sie einen sogenannten „Antrag auf Verfahrenshilfe" beim zuständigen Gericht stellen.

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Reden Sie nur mit der Richterin, dem Richter, der Staatsanwaltschaft oder der Gefängnisleitung, wenn es sein muss

Wir empfehlen, nur wenn es sein muss, mit den Personen zu reden, die für den Fall zuständig sind.

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Reden Sie nur mit der Richterin, dem Richter, der Staatsanwaltschaft oder der Gefängnisleitung, wenn es sein muss

Wir empfehlen, nur wenn es sein muss, mit den Personen zu reden, die für den Fall zuständig sind.

Zum Beispiel, wenn Sie etwas wissen, das Ihr Familien-Mitglied entlastet. Oder, wenn Sie konkrete Fragen haben. Sie können das Verfahren damit aber nicht beeinflussen. Reden Sie nur dann mit der Gefängnis-Leitung, wenn es einen Anlass dafür gibt. Zum Beispiel, wenn Ihr Familien-Mitglied im Gefängnis verletzt wird.

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Fragen Sie um Hilfe, wenn Sie Geld-Probleme haben

Ihr Familien-Mitglied ist im Gefängnis. Deshalb haben Sie jetzt wahrscheinlich weniger Geld als früher.

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Fragen Sie um Hilfe, wenn Sie Geld-Probleme haben

Ihr Familien-Mitglied ist im Gefängnis. Deshalb haben Sie jetzt wahrscheinlich weniger Geld als früher.

Ihr Familien-Mitglied kann den Sozialen Dienst im Gefängnis kontaktieren und um Hilfe bitten. Sie können aber auch selbst um Hilfe bitten. Zum Beispiel bei:

  • Caritas
  • Sozialhilfe in ihrem Bundesland
  • Volkshilfe
  • Rotes Kreuz
  • Licht ins Dunkel
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Ihre Beziehung kann wieder gut werden

Lassen Sie sich Zeit zu entscheiden, wie es mit Ihrer Beziehung weitergeht.

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Ihre Beziehung kann wieder gut werden

Lassen Sie sich Zeit zu entscheiden, wie es mit Ihrer Beziehung weitergeht.

Sie haben jetzt viele Gefühle, Sorgen und Ängste. Ihre Beziehung kann wieder gut werden, wenn Sie einander vertrauen. Reden Sie offen darüber, was passiert ist. Reden Sie über Ihre Gefühle. Manchmal ist es schwer, miteinander zu reden. Dann holen Sie sich Hilfe von Menschen, die sich gut mit Beziehungen auskennen. Zum Beispiel in Familien-Beratungsstellen oder bei Paar-Therapeutinnen und Paar-Therapeuten.

Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie der Online-Beratung.

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