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Tipps zur Verhandlung

Zuerst einmal drei allgemeine Tipps zur Verhandlung:

1. Gehen Sie zum Termin!
Für Beschuldigte ist die Anwesenheit bei der Verhandlung Pflicht. Wenn Sie nicht zum Termin gehen, kann es Ihnen passieren, dass Sie noch am selben Tag oder zu einem neuen Termin von der Polizei geholt werden.

2. Seien Sie pünktlich!
Falls Sie das aus wichtigen Gründen nicht schaffen, rufen Sie auf jeden Fall beim Gericht an. Schreiben Sie rechtzeitig eine Entschuldigung, wenn Sie krank sind. Schicken Sie dem Gericht eine ärztliche Bestätigung. Bei allen Schreiben: Aktenzeichen nicht vergessen!

3. Kein Alkohol, keine Medikamente und keine Drogen!
Zu einer guten Verteidigung gehört ein klarer Kopf.

Weitere Tipps

Wenn es um Ihr Einkommen geht, sollten Sie – wie auch sonst immer – die Wahrheit sagen. Nennen Sie auch Ihre Schulden und sonstigen Zahlungsverpflichtungen; denn bei einer Geldstrafe hängt die Höhe des Betrages auch von Ihrem Einkommen ab.

Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, müssen Sie nachfragen. Reden Sie wie immer und versuchen Sie nicht, Juristendeutsch zu mimen.

Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann Ihnen zu Ihrer Erklärung vor Gericht sicherlich hilfreiche Ratschläge geben. Es wird sich meist negativ auswirken, wenn Sie irgendwelche Geschichten erzählen, die überhaupt nicht stimmen können. Die Richterin oder der Richter könnte Sie als uneinsichtig oder unbelehrbar ansehen. Überlegen Sie also, was Sie sagen, versuchen Sie auch den Grund, warum Sie es getan haben, zu erklären. Ihre Sicht der Dinge ist für das Gericht wichtig. Grundsätzlich haben Sie aber auch das Recht, gar nichts zu sagen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch vor Gericht immer besser, etwas zu sagen als gar nichts. Eine scheinbare „Coolness“ könnte nachteilig ausgelegt werden.

Bei der Schlusserklärung: Fassen Sie sich kurz, vielleicht verweisen Sie auch auf das, was Ihre Verteidigerin oder Ihr Verteidiger gesagt hat.