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Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftswerberinnen und -werbern, die der Begehung einer Straftat verdächtigt sind oder wegen einer solchen verurteilt wurden, kann unter anderem aus folgenden Gründen die Staatsbürgerschaftsverleihung verweigert werden:

  •  rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer Vorsatztaten zu einer Freiheitsstrafe oder
  •  anhängiges gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer Vorsatztat
  •  schwerwiegende Verwaltungsübertretungen