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Rechtsmittel

Wenn man „ein Rechtsmittel erheben möchte“, heißt das, dass man ein Urteil von einem höheren Gericht überprüfen lassen möchte.

Es gibt verschiedene Rechtsmittel, zum Beispiel eine sogenannte Berufung oder eine Nichtigkeits-Beschwerde.

Die Richterin oder der Richter fragt, ob man ein Rechtsmittel erheben möchte. Sie oder er fragt auch, ob man darauf verzichten oder noch darüber nachdenken möchte.

Es ist gut, zu sagen, dass man noch darüber nachdenken möchte. Vor allem, wenn man noch nicht ganz sicher ist, ob man ein Rechtsmittel erheben möchte. Danach sollte man gleich mit einer anderen Person darüber reden. Das sollte eine Person sein, der man vertraut und die sich gut auskennt. Zum Beispiel eine Anwältin, ein Anwalt, eine Bewährungshelferin, ein Bewährungshelfer oder die Eltern.

Bevor man ein Rechtsmittel erhebt, sollte man immer mit einer Anwältin oder einem Anwalt darüber reden.

Entweder man sagt gleich nach der Urteilsverkündung, dass man ein Rechtsmittel erheben möchte oder später. Man hat drei Tage dafür Zeit. Spätestens am dritten Tag nach dem Urteil muss man das Rechtsmittel schriftlich anmelden. Das kann man selbst machen. Oder es macht eine Anwältin oder ein Anwalt.

Wenn man das Rechtsmittel nicht rechtzeitig anmeldet, wird das Urteil rechtskräftig. Das heißt, dass das Urteil dann auf jeden Fall gilt. Man kann dann nichts mehr dagegen tun.

Wenn man ein Rechtsmittel angemeldet hat, bekommt man das Urteil schriftlich geschickt. Normalerweise mit der Post.

Ab dem Zeitpunkt, wo man das Urteil bekommen hat, hat man vier Wochen Zeit, das Rechtsmittel auszuführen. Das heißt, dass man das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen lässt.

Das Ergebnis schickt man dann an das Gericht zurück, von dem man das Urteil bekommen hat. Das kann man entweder selbst machen oder die Anwältin oder der Anwalt macht das.

Die Strafe kann dadurch nicht höher werden. Die Strafe kann aber höher werden, wenn die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt auch ein Rechtsmittel erhebt.

Wenn man sich selbst keine Anwältin oder keinen Anwalt leisten kann, kann man darum bitten, dass man eine Verfahrenshelferin oder einen Verfahrenshelfer bekommt. Das macht man bei dem Gericht, das das Urteil gegen einen gesprochen hat.

Die Verfahrenshelferin oder der Verfahrenshelfer hilft einem dann bei der Ausführung des Rechtsmittels.