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NEUSTART bei der Armutskonferenz

Die Erfahrung von NEUSTART zeigt, dass Straffälligkeit oftmals in Zusammenhang mit sozial nachteiligen Lebenslagen steht. Wenn Menschen Arbeit, eine Wohnung und gute soziale Kontakte haben, bestehen für sie weniger Beweggründe, illegal zu handeln. Daher ist es jetzt wohl wichtiger denn je, dass NEUSTART als Teil der Armutskonferenz aktiv ist.

Einige Zitate aus dem Leitbild von NEUSTART zeigen die Wichtigkeit von sozialer Sicherheit sowohl für die Prävention von Kriminalität als auch für eine gelingende Integration von Straftäter:innen:

„NEUSTART tritt ein für eine humane, tolerante, demokratische und solidarische Gesellschaft. Die Stärkung der sozialen Kompetenz und der Fähigkeit von Straffälligen, ihre Problemlagen zu erkennen und zu artikulieren, fördern soziale Lernprozesse der Gesellschaft.

Voraussetzung für den Betreuungserfolg ist grundsätzlich die Sicherstellung von Lebensunterhalt und Unterkunft. Materielle Absicherung und Vermeidung von Armut der Klient:innen sind Voraussetzung für die Vermeidung neuer Straffälligkeit.“

NEUSTART ist seit Jahrzehnten Mitglied der Armutskonferenz


Und seit Ende 2022 vertrete ich NEUSTART in diesem Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen, das sich gemeinsam mit Armutsbetroffenen für eine Verbesserung deren Lebenssituation engagiert. Mein Anknüpfungspunkt ist die Arbeitsgruppe „Sozialpolitik“, in der Probleme beschrieben, Lösungsmöglichkeiten überlegt und Maßnahmen zwecks Erreichens von Änderungen entwickelt werden.

Die jüngsten Statistiken zeigen, dass durch die hohe Inflation immer mehr Menschen unter finanziellen Druck geraten und von Armut oder Armutsgefährdung betroffenen sind.

Was hat die Armutskonferenz in letzter Zeit erreicht, was auch für unsere Klient:innen relevant ist?

  • Am wichtigsten ist sicher, dass es gelungen ist, von der Regierung eine gesetzliche, automatische Inflationsanpassung vieler Sozialleistungen zu erhalten (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe, Krankengeld u.a.).

Weiters wurden drei kleine Verbesserungen bei der Sozialhilfe erreicht:

  1. Möglichkeit der Gewährung für Personen mit humanitärem Bleiberecht
  2. Keine Anrechnung von Pflegegeld
  3. Möglichkeit, einen 13./14. Bezug nicht anzurechnen

Auch die Notwendigkeit diverser Einmalzahlungen bzw. der Strompreisbremse sind durch Öffentlichkeitsarbeit der Armutskonferenz der Regierung vor Augen geführt worden.

Die intensive Thematisierung von steigender Kinderarmut hat jüngst zu einer Reaktion der Regierung geführt, wonach es für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe pro Kind und Monat 60 Euro zusätzlich gibt, für Sozialhilfeempfänger:innen jedenfalls 60 mehr und zusätzlich 60 pro Kind und für Alleinerziehende mit einem Einkommen unter 2.000 brutto ebenfalls 60 pro Kind.

Jetzt geht der Druck der Armutskonferenz vor allem dahin, dass auch das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe inflationsangepasst werden, weil diese Leistungen wegen der weiter zurückliegenden Bemessungsgrundlage bei hoher Inflation von vornherein zu gering sind und dann noch rasch an Realwert verlieren. Ich habe die Notwendigkeit einer Erhöhung bei einem Treffen gegenüber dem Sozialminister selbst herausgestrichen.

Über die/den Autor:in

Sozialarbeiter bei NEUSTART seit 1982. Jahrzehntelang Betriebsratsvorsitzender und ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionär, seit 2018 im Zentralbereich Sozialarbeit tätig, Schwerpunkte: Wirkungsorientierung, Statistiken, Auswertung von Studien, Sozialpolitisches. Fritz ist außerdem unser Vertreter bei der Armutskonferenz.

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