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Fallkonferenzen

Seit 1. Dezember 2021 wurden Fallkonferenzen um die Fallkonferenz Staatsschutz und seit 1. Jänner 2022 zusätzlich um zwei Formen gerichtlicher Fallkonferenzen erweitert. Diese neuen Typen von Fallkonferenzen sind Teil des sogenannten „Anti-Terror-Pakets“.

Seit Anfang 2020 gibt es das Instrument der Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen in Hochrisikofällen. Die Fallkonferenzen werden von der Sicherheitsbehörde einberufen und bringen alle an diesem Fall beteiligten Institutionen an einen Tisch. In diesen Fallkonferenzen werden gemeinsam Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen abgestimmt. Besprochen wurden bisher in erster Linie Hochrisikofälle aus dem Bereich häuslicher Gewalt.

Mit Wirksamkeit 1. Dezember 2021 wurden diese Fallkonferenzen um die Fallkonferenz Staatsschutz und ab 1. Jänner 2022 zusätzlich um zwei Formen gerichtlicher Fallkonferenzen erweitert. Diese neuen Typen von Fallkonferenzen sind Teil des sogenannten „Anti-Terror-Pakets“ und haben die heikle Gruppe radikalisierter Personen im Fokus.

Fallanalysen spektakulärer Fälle im Nachhinein haben bisher immer wieder das Ergebnis gebracht, dass besserer Austausch von risikorelevanten Informationen zwischen den beteiligten Institutionen sinnvoll und notwendig gewesen wäre. Im besten Fall hätte eine solche Zusammenarbeit sogar zur Verhinderung schwerer Straftaten beitragen können. Deshalb begrüßt NEUSTART die neu geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten von Fallkonferenzen als erfolgversprechendes Präventionsinstrument.

Es ist tatsächlich eine Neuerung, dass zwischen unterschiedlichen Professionen wie einerseits Sicherheitsbehörden und Justiz und auf der anderen Seite betreuenden Einrichtungen ein Austausch über Hochrisikofälle möglich ist. Behörden dürfen nun Informationen an betreuende Einrichtungen weitergeben, die diese zwar vertraulich behandeln müssen, aber auch für ihre Risikoeinschätzung verwerten können. Die bisherigen Erfahrungen mit Fallkonferenzen haben gezeigt, dass dieses Instrument auch gut genutzt wird und eine gute Grundlage für die Entwicklung wirkungsvoller Schutzmaßnahmen für potenzielle Opfer leisten kann.

NEUSTART ist sich der Sensibilität eines solchen Austauschs unter dem Gesichtspunkt des durch Verschwiegenheitspflichten geschützten Vertrauensverhältnisses zu eigenen Klientinnen und Klienten bewusst. Es wird ein gutes Maß an Vertrauen und Offenheit zu finden sein.

Gemeinsam sollen je nach Fall die richtigen Maßnahmen entwickelt werden: Unterstützung zur Vermeidung von Straftaten wo es möglich ist, aber auch Kontrolle und repressive Maßnahmen, wo das notwendig ist.

Jedenfalls hoffen wir, dass diese neuen Instrumente und der interdisziplinäre Ansatz tatsächlich dazu beitragen können, Gefahrensituationen mit Augenmaß zu entschärfen und so zu verhindern, dass Menschen zu Opfern von Verbrechen werden.

 

Über die/den Autor:in

Leitung NEUSTART Zentralbereich Sozialarbeit

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