Mal eben schnell was googeln, Musik zum Einschlafen hören oder die Adresse vom Lieblingsrestaurant heraussuchen – der Griff zum Smartphone ist für die meisten von uns längst selbstverständlich. Inhaftierte hingegen sind vom Zugang zum Internet weitgehend ausgeschlossen. Gerade für junge Menschen bedeutet dieser Ausschluss – zusätzlich zu allen anderen Einschränkungen der Haft – einen massiven Eingriff in ihre Lebensrealität. Ihnen bleibt nicht nur der Zugang zu YouTube, Instagram oder TikTok verwehrt, sondern auch zu ihren sozialen Kontakten, die heute primär online gepflegt werden. Es stellt sich zunehmend die Frage, ob dieser Ausschluss von Internet und modernen Technologien noch zeitgemäß ist – vor allem im Hinblick auf Entlassungsvorbereitung und Resozialisierung. Denn nach der Haft stehen Entlassene einer immer schnelleren und digitaleren Informationsgesellschaft gegenüber, in der es ohne die nötigen Kompetenzen schwer ist, sich zurechtzufinden.

Digitale Bildung statt Zeitvertreib
Das Pilotprojekt „DigitRes“ zeigt: Es geht nicht um die unbegrenzte Nutzung von privaten Smartphones zur Unterhaltung im Haftraum. „Im Pilotprojekt erhielten die Teilnehmer beispielsweise Zugang zum E-Learning ,elis‘ im Haftraum. Das ist sehr sinnvoll und wurde auch von den Inhaftierten geschätzt“, erklärt Projektleiterin Veronika Hofinger vom IRKS. Es geht also vielmehr darum, Digitalisierung bei Aus- und Weiterbildungen der Inhaftierten einzusetzen. Auch bei der Entlassungsvorbereitung könnte der Zugang zum Internet und modernen Geräten hilfreich sein – etwa bei der Wohnungs- oder Jobsuche oder beim Beantragen von Sozialleistungen.
Blick ins Ausland
International zeigen zahlreiche Beispiele, was bereits möglich ist. „In Berlin haben beispielsweise alle Inhaftierten Mediensysteme und Videotelefonie im Haftraum. Aber auch andere deutsche Bundesländer, die Schweiz, Frankreich, Norwegen und England verwenden solche Systeme. Da braucht es mutige Entscheidungen, um so etwas zu ermöglichen“, so Hofinger. In Österreich bestehen nach wie vor Sicherheitsbedenken und ein hohes Risikobewusstsein z.B. von Teilen der Justizwache – auch das ist Teil der Ergebnisse des Pilotprojekts.
Digitalisierung ist kein Allheilmittel
Wissenschaftlich ist bereits bestätigt, dass „digital rehabilitation“ nicht nur das Verhalten in Haft verbessert, sondern auch die Rückfallwahrscheinlichkeit verringert. Aber es braucht auch eine strategische Einbettung in ein Gesamtkonzept „Digitalisierung in Gefängnissen dient nicht automatisch der Resozialisierung. Mir fallen viele Bereiche ein, in denen Verbesserungen nötig wären, die sich positiv auf das Haftklima und die Rückfälligkeit auswirken würden. Digitalisierung gehört da mit dazu, kann aber nicht alleine die Probleme lösen“, sagt Hofinger.