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2.18 Der Strafvollzug braucht Gesellschaft – Kooperationen mit der Umwelt, insbesondere für die Arbeitsmarktintegration

Nahezu alle Gefangenen sind in der Arbeitslosenversicherung versichert. Auch auf sie bezieht sich daher das Ziel des Arbeitsmarktservice, Arbeitslosigkeit zu verhüten und zu beseitigen. Zu fordern ist, dass Bemühungen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit bereits während des Vollzugs erfolgen.
 
Vorschlag
  • Der Strafvollzug ist besonders im Hinblick auf die Resozialisierung stärker mit der sozialen und wirtschaftlichen Umwelt zu vernetzen. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs in die Arbeitswelt müssen intensiviert werden.
  • Der rasant zunehmenden Diskrepanz zwischen der per Internet verbundenen Welt und der abgeschnittenen Situation der Gefangenen muss durch geeignete Maßnahmen entgegengetreten werden, um die Reintegrationschancen in die wirtschaftliche und soziale Umwelt aufrecht zu erhalten.
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Die im Vollzug gebotenen Beschäftigungsformen entsprechen oft nicht mehr den Erfordernissen des Arbeitsmarkts, wodurch die im Vollzug erworbenen Kenntnisse dann nach der Entlassung wertlos werden. Daher ist intensive Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice anzustreben. Schon in der Haft sollen die Vorbereitungen auf den Arbeitsmarkt beginnen und Schulungen sowohl im Sinne der Berufsausbildung als auch im Sinne der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen angeboten werden. Bewerbungstrainings und – falls erforderlich – Deutschkurse können schon vor der Entlassung erledigt sein, und nicht erst danach beginnen. Die Unterstützung bei der Jobsuche könnte auch schon in der Haft (auf Ausgängen) beginnen, wenn diese Kooperation ausgebaut ist. Gezielte Maßnahmen des sogenannten „Outplacements“ der zu Entlassenen sollten im Vollzug schon greifen.

Aus dem sozialen und wirtschaftlichen Zusammenleben sind die neuen Medien nicht mehr wegzudenken, die Grundkenntnisse im Umgang mit ihnen stellen eine Voraussetzung dar, die der Fähigkeit zum Rechnen, Lesen und Schreiben gleichkommt. Derzeit bietet die Haft kaum Möglichkeiten diese digitale Isolation zu kompensieren.

Die Anzahl der jährlich aus den Justizanstalten entlassenen Arbeitsuchenden ist sehr hoch und übertrifft die Zahl der aus einzelnen Insolvenzen auch großer Betriebe arbeitslos gewordenen Personen. Somit wären geplante Übergangsmaßnahmen, wie es die Sozialpläne und Umschulungsaktivitäten in Stiftungen, nach Freisetzung von größeren Gruppen von Beschäftigten etwa bei Insolvenzen sind, ein Muster für Aktivitäten, die der Strafvollzug im Rahmen des Übergangsmanagements gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice unternehmen sollte.