06:00 Frühstück
Fünfmal die Woche muss Frau B. früh aufstehen, um rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz zu sein. Pünktlichkeit ist das A und O im elektronisch überwachten Hausarrest. Nachdem sie sich für die Arbeit zurechtgemacht hat, genießt sie noch ihren Morgenkaffee mit Milchschaum.
24h Fußfessel
Ein GPS-Sender am Fußgelenk und eine Überwachungsstation in ihrer Wohnung erfassen Anwesenheit und Aufenthaltsort von Frau B. Jede noch so kleine Abweichung vom Aufsichtsprofil löst einen Alarm in der Überwachungszentrale aus. Während der Arbeitszeit wird die Fußfessel von ihrer Kleidung verdeckt.
07:00 Auf geht’s: Nach einem Blick auf die Uhr trägt Frau B. noch ihren Lieblingsduft auf, den ihr ihre Tochter geschenkt hat, dann kann es auch schon losgehen.
07:20 Weg zur Arbeit: Frau B. hat kein Auto und legt all ihre Wege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Sie nutzt diese Zeit zum Nachdenken.
07:45 Start in den Arbeitstag: Frau B. mag ihre Arbeit und den Kontakt zu Menschen. Sie ist froh, dass sie trotz Haft einem Job nachgehen kann und ein gesichertes Einkommen hat. Ihr Arbeitgeber schätzt ihre Freundlichkeit und ihre Verlässlichkeit sehr.
15:00 Termin bei NEUSTART
Nach der Arbeit hat Frau B. noch einen Termin bei NEUSTART. Diese Treffen finden regelmäßig statt und geben Frau B. einen „Anker“, den sie sehr schätzt.
15:10 Begrüßung: NEUSTART Sozialarbeiterin Miriam Priewasser empfängt ihre Klientin in den NEUSTART Räumlichkeiten. „Die Zusammenarbeit mit Frau B. läuft wirklich gut“, berichtet Miriam.
15:15 Im Dialog: Miriam erstellt gemeinsam mit Frau B. das Aufsichtsprofil – einen Wochenplan, der ihren Tagesablauf genau strukturiert. Auch die Auseinandersetzung mit ihrem Delikt ist Teil des Gesprächs – mit dem Ziel der Rückfallprävention.
16:15 Zurück nach Hause
Frau B. geht nach ihrem NEUSTART Termin direkt zum Bahnhof und fährt nach Hause.
Verspätungen muss sie unverzüglich der Überwachungszentrale telefonisch melden.
19:30 Abendgestaltung
Nach der Arbeit und den Aufgaben im Haushalt bleibt Frau B. nur der Abend zu Hause vor dem Fernseher. Restaurant- und Kinobesuche oder spontane Ausflüge sind während des Hausarrests nicht möglich.
Elektronisch überwachter Hausarrest
Der elektronisch überwachte Hausarrest ermöglicht, eine Hafstrafe außerhalb einer Justizanstalt zu verbüßen. Mit 1. September 2025 wurde die maximale Strafzeit von zwölf auf 24 Monate angehoben. Voraussetzungen sind u.a. eine geeignete Unterkunft, Beschäftigung, aufrechte Sozialversicherung und Zustimmung aller Mitbewohner:innen. NEUSTART erstellt mit den Inhaftierten Wochenpläne für erlaubte Abwesenheiten und übernimmt eine kontrollierende sowie unterstützende Rolle. Die Vorteile: Arbeit, soziale Beziehungen und familiäre Verpflichtungen bleiben erhalten – zentrale Faktoren für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Fotos: © Content Creation/Lukas Hanke


