Im dünn besiedelten Hinterland der Stadt Turku, zwischen dichten Nadelwäldern und glitzernden Seen, hat Pekka Lust auf eine Zigarette. Eine Gitarre lehnt am Schreibtisch, an der Wand hängen Kinderzeichnungen. Heimelig ist es, finnisch gemütlich. Man würde nicht ahnen, dass es sich bei dem Mann um einen Häftling handelt. Pekka will rauchen, also geht er hinaus zu einem Holzpavillon und dreht sich eine Zigarette. Er ist froh, hier zu sein, erzählt er in einer ZDF-Doku: „Wenn man aus einem geschlossenen Gefängnis hierherkommt, kann man plötzlich wieder atmen. Der geschlossene Vollzug ist sehr heftig.“ Auf dem weitläufigen Gelände stehen noch andere Häuser. Wie in einer normalen Wohnanlage sieht es aus, doch in Käyrä sitzen 73 Verurteilte ihre Strafe ab, wegen illegaler Geschäfte wie Pekka, wegen Eigentumsdelikten, Drogenbesitz, aber auch wegen Sexualverbrechen oder Mord. Die Männer kochen, arbeiten, gestalten ihren Alltag. Freiheit ist das aber keine. Wer sich nicht an die strengen Regeln hält, landet wieder hinter Gittern. Wer durchhält und Verantwortung übernimmt, ist dafür besser auf das Leben nach der Haft vorbereitet.
Selbstkontrolle statt Stacheldraht, Vertrauen statt Mauern: In Finnland lebt die Hälfte der Gefangenen in offenen Gefängnissen. Durch eine umfassende Reform des Strafrechtssystems ist es dem Land seit Mitte des 20. Jahrhunderts gelungen, die Inhaftiertenrate um mehr als 80 Prozent zu senken. Ein spektakulärer Erfolg. Während Österreich 101 Inhaftierte pro 100.000 Einwohner zählt, sind es in Finnland nur 54. Wäre das auch hier zu schaffen? Was kann Österreich tun, das immer wieder über Alternativen zur Haft diskutiert, weil der Strafvollzug dringend Entlastung benötigt?
Zu hohe Auslastung
Die Gefängnisse sind stark überbelegt, weil die Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte zuletzt erhöht wurden – unter anderem. Mitte November 2025 waren 9.222 Personen inhaftiert, bei nur 8.339 Haftplätzen: Eine Auslastung von rund 110 Prozent – Expert:innen empfehlen maximal 90 Prozent. Für die Insass:innen bedeutet das weniger Arbeitsmöglichkeiten, längere Wartezeiten auf Therapien. Die Sicherheit leidet. Das Wachpersonal ist überlastet. „Die Einhaltung humanitärer Mindeststandards ist erheblich gefährdet“, sagt Friedrich Forsthuber, Strafrichter und Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien. Besonders prekär sei die Lage in Österreichs größtem Gefängnis Wien Josefstadt. Dort liege die Abendschließzeit, also wenn die Zellentür zugeht und keiner mehr raus darf, bei 14:30 Uhr. An Wochenenden ist nur eine Stunde Aufenthalt im Freien möglich. Es bedarf kurzfristiger Maßnahmen, appelliert Forsthuber: „Nur der Ruf nach neuen Gefängnissen wird die Situation, nämlich den massiven Anstieg der Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug, nicht erleichtern.“
„Die Einhaltung humanitärer Mindeststandards ist erheblich gefährdet“, sagt Friedrich Forsthuber, Strafrichter und Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien."
Fußfessel und bedingte Entlassungen
Zwar wurde der Zugang zur Fußfessel erleichtert und die bedingten Entlassungen wurden erweitert. Einige Hundert Gefangene könnte das bis Jahresende betreffen, doch das Problem ist damit nicht gelöst. Kurz- und mittelfristig könnte es eine gesetzlich geregelte bedingte Entlassung für in Frage kommende, kurzzeitig Inhaftierte geben oder einen Strafaufschub für gewisse Verurteilte. Eine andere Maßnahme wäre, Verurteilte, die sich illegal im Land aufhalten, nach der Hälfte der Strafzeit zu entlassen, wenn sie sofort ausreisen. Hier sei politischer Wille vorhanden, ist zu hören. Man könnte aber auch an anderen Stellschrauben drehen, um den Strafvollzug langfristig nachhaltiger aufzustellen und den Straftanker langsam in eine andere Richtung zu manövrieren, in Gewässer, wo Gefängnisstrafen wirklich nur mehr Ultima Ratio sind.
Was Finnland gemacht hat
Ganz neu zu denken, empfiehlt die Schweizer Professorin für politische und kulturelle Geografie an der Universität Genf, Julie de Dardel – weg von einem auf Abschreckung aufgebauten System, hin zu einem, das weniger auf Bestrafung abzielt. Das sei kein Idealismus, denn das alte „Schuldgefängnis“ verursache massive Kosten, ohne dass eine Wirksamkeit in Bezug auf Prävention und Rückfallquote nachgewiesen werden könne.
Die Gefängnisse abzuschaffen, wäre wohl schwer umsetzbar. Plausibel erscheint hingegen der reduktionistische Ansatz. Besonders Finnland gilt als Vorzeigebeispiel. Mitte des 20. Jahrhunderts war das Strafrechtssystem dort unflexibel und repressiv. Die Gefängnisse: voll. Dann begann ein Umdenken, gestützt auf die Wissenschaft und den Konsens, dass das Strafrecht nur ein Mittel unter vielen bei der Verbrechensverhütung ist und Alternativen oft wichtiger sind, um auch die schädlichen Auswirkungen von Kriminalität zu reduzieren. Das Playbook dazu ist nicht neu. Aber noch nirgends wurde es so konsequent umgesetzt wie in Finnland. Das Strafmaß für bestimmte Delikte wurde reduziert, bedingte Strafen und Geldstrafen wurden ausgeweitet, und, um Verurteilte für kleinere Vergehen nicht ins Gefängnis stecken zu müssen, wurden die Fußfessel und ein „Gemeinschaftsdienst“ eingeführt. Die Mindestdauer, die jemand vor einer bedingten Entlassung im Gefängnis verbringen muss, wurde von sechs Monaten auf 14 Tage reduziert. Die Kriminalität erhöhte das nicht. Im Gegenteil: Die Inhaftierungsrate brach ein und die Rückfallquote ging zurück. Im Gefängnis landet bei den Finnen nur noch, wer etwas wirklich Schweres verbrochen hat.
Dabei steht die Wiedergutmachung im Vordergrund, nicht die Frage: „Wer muss bestraft werden?“, sondern die Frage: „Was hilft jetzt?“
Was hilft jetzt?
Auch Österreich hat mit dem „weichen Weg“ gute Erfahrungen gemacht, besonders wenn es um die Vermeidung von Strafurteilen geht. Durch den Tatausgleich etwa, einem Element der Restorative Justice. Dabei steht die Wiedergutmachung im Vordergrund, nicht die Frage: „Wer muss bestraft werden?“, sondern die Frage: „Was hilft jetzt?“ Stimmen beide Seiten zu, treffen Beschuldigte die Opfer ihrer Taten. Kommt es zu einer Klärung und Wiedergutmachung, kann das Verfahren eingestellt werden. NEUSTART hat seit 1985 rund 225.000 derartige Konfliktregelungen durchgeführt – mit großem Erfolg. Die Politologin und Menschenrechtlerin Nicole Lieger schlägt deshalb vor, das Instrument auszubauen: „Es gibt ja schon eine Liste mit Kriterien leichterer Straftaten, die dafür in Frage kommen. Im Moment muss zusätzlich jeder Einzelfall von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zugewiesen werden, was leider viel zu selten passiert. Wir könnten stattdessen festlegen, dass bei solchen Straftaten die Betroffenen immer gefragt werden.“
Gemeinnützige Leistungen
Ein weiterer Ansatzpunkt, um im Rahmen der Diversion Strafurteile zu vermeiden, sind gemeinnützige Leistungen. Hannah aus Vorarlberg, die in Wirklichkeit anders heißt, kann davon erzählen. Wegen einer Bombendrohung an ihrer Schule kam die Polizei: Strafanzeige! Und jetzt mit Härte durchgreifen, damit sie ihre Lektion lernt? Das Angebot, 80 Sozialstunden in der offenen Jugendarbeit in Lustenau zu erbringen und daneben eine Therapie zu machen, alles aufzuarbeiten, war sinnvoller. „Ich bin eigentlich voll der friedfertige Mensch“, erzählt sie gefasst. „Ich kannte das nicht von mir.“ Die böse Tat war, genau betrachtet, auch seltsam. Hannah kritzelte die Bombendrohung auf Fliesen in der Toilette, meldete sie selbst dem Direktor, und stellte sich dann. Von einer Wut gegen die Eltern spricht sie, von einem Kindheitstrauma. Vom „krassen Schlag ins Gesicht“, den die Ermittlungen darstellten. Der Ausweg dann, putzen – „aber nicht so wie im Film“ –, mit Kindern arbeiten, sich nützlich machen, habe sich nur am Anfang wie Strafe angefühlt. Die Angst verurteilt zu werden, zerstreute sich. Stattdessen ermöglichten Gespräche mit dem NEUSTART Betreuer, die Gedanken neu zu ordnen. „Es ist, als hätte man mich einfach wieder auf die Welt gesetzt.“ Wäre sie ein Legostein, hätte sie jetzt wieder einen festen Platz. Zwei Jahre Schule noch, dann steht einer Karriere als Baumanagerin nichts im Weg. Das Verfahren wurde eingestellt.
Eine größere Rolle für gemeinnützige Leistungen kann sich auch Friedrich Forsthuber vorstellen, zugleich Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Richter:innenvereinigung und Mitglied des „Netzwerk Kriminalpolitik“, einem Zusammenschluss von Expert:innen aus Justiz, Wissenschaft und Sozialarbeit. „Dass es in Österreich nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen gibt, ist vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss. Warum nehmen wir nicht gemeinnützige Leistungen als Primärstrafe dazu?“ Das würde, glaubt er, auch das Ost-West-Gefälle reduzieren helfen, denn Richter:innen im Osten greifen schneller zu bedingten Freiheitsstrafen, im Westen vor allem zu Geldstrafen. Für geringfügige Vermögensdelikte könne man überhaupt vorsehen, nur noch Geldstrafen zu verhängen, so Forsthuber.
Kurze Haftstrafen vermeiden
„Gemeinnützige Arbeit könnte auch kurze Haftstrafen ersetzen, deren schädliche Wirkung unbestritten ist. Sie ist außerdem sehr gut dazu geeignet, Verantwortungsbewusstsein und soziale Verhaltensweisen zu fördern“, erklärt Alfred Kohlberger, Geschäftsführer von NEUSTART. Um bereits Verurteilte aus dem Gefängnis zu bringen, könnte man sich weitere Alternativen überlegen – besonders für jene mit Haftstrafen von unter einem Jahr. Knapp 35 Prozent der Insass:innen in Österreichs Gefängnissen verbüßen eine Haftstrafe von bis zu 12 Monaten. Das „Netzwerk Kriminalpolitik“ schlägt vor, solche Häftlinge nach der Hälfte der verbüßten Strafe bedingt zu entlassen. Ein weiterer Ansatzpunkt für Entlastungen: die Strafdrohungen. Bei Vermögensdelikten könnten die Wertgrenzen angehoben werden. Es ist auch fraglich, wie sinnvoll es ist, dass jemand wegen eines geringfügigen Delikts ins Gefängnis muss. In der Slowakei etwa wurde Diebstahl unter 700 Euro aus dem Strafrecht herausgenommen und ist seitdem eine Verwaltungsübertretung.
An Möglichkeiten mangelt es nicht. Worauf es ankommt, ist der politische Wille zur Umsetzung, dass die Medien mitspielen, die öffentliche Meinung. Bei oberflächlicher Informationslage geriert sich der Volksmund mitunter recht strafwillig. Aber müsste nicht ein System, das Kriminalität zu verhindern hilft und der Gesellschaft nutzt, das Ziel sein, Populismus hin oder her? Während die nordischen Staaten derzeit von ihrer historischen Vorreiterrolle abrücken, springen andere in die Bresche – wie Estland, das nach dem Zerfall der Sowjetunion seine Gefangenenpopulation halbieren konnte. Mit einem Land kooperieren die Esten besonders eng: der Ukraine – weil das Land nach Westen strebt, seine Gefangenenrate senken und Reformen anstoßen will. Dass das selbst in Kriegszeiten möglich ist, müsste dem Rest Europas Hoffnung geben.


