Zugänge differenziert nach Landesgerichts-Sprengeln im ersten Halbjahr 2023
- Tatausgleich - Vermittlung gemeinnütziger Leistungen - Bewährungshilfe
Tatausgleich
- 2.670 Zugänge absolut
- + 0,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 1.142 Zugänge absolut
- + 3,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 1.962 Zugänge absolut
- + 5,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 317 Zugänge absolut
- + 39 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 957 Zugänge absolut
- – 10,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 43 Zugänge absolut (1,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 51 Zugänge absolut (4,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 13,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 32 Zugänge absolut (1,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 10,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 7 Zugänge absolut (2,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 133,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 20 Zugänge absolut (2,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 122,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 165 Zugänge absolut (6,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 12,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 98 Zugänge absolut (8,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 16,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 82 Zugänge absolut (4,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 6,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 11 Zugänge absolut (3,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 57,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 128 Zugänge absolut (13,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 29,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 228 Zugänge absolut (8,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 14,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 150 Zugänge absolut (13,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 7,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 264 Zugänge absolut (13,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 35,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 29 Zugänge absolut (9,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 52,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 82 Zugänge absolut (8,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 13,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 187 Zugänge absolut (7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 14,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 95 Zugänge absolut (8,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 6,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 121 Zugänge absolut (6,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 31,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 23 Zugänge absolut (7,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 9,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 170 Zugänge absolut (17,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 7,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 196 Zugänge absolut (7,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 30,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 86 Zugänge absolut (7,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 4,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 207 Zugänge absolut (10,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 50 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 900 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 111 Zugänge absolut (11,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 10,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 102 Zugänge absolut (3,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 9,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 44 Zugänge absolut (3,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 7,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 61 Zugänge absolut (3,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 11,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 15 Zugänge absolut (4,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 275 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 24 Zugänge absolut (2,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 71,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 10 Zugänge absolut (0,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 56,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 17 Zugänge absolut (1,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 6,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 42 Zugänge absolut (2,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 27,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 4 Zugänge absolut (1,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 6 Zugänge absolut (0,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 50 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 89 Zugänge absolut (3,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 3,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 41 Zugänge absolut (3,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 12,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 92 Zugänge absolut (4,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 2,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 8 Zugänge absolut (2,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 300 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 15 Zugänge absolut (1,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 6,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 189 Zugänge absolut (7,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 10,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 34 Zugänge absolut (3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 34,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 131 Zugänge absolut (6,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 6,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 28,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 54 Zugänge absolut (5,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 29,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 56 Zugänge absolut (2,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- -11,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 6 Zugänge absolut (0,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 45,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 74 Zugänge absolut (3,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 10,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 14 Zugänge absolut (4,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 366,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 9 Zugänge absolut (0,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 125 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 402 Zugänge absolut (15,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 82 Zugänge absolut (7,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 20,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 105 Zugänge absolut (5,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 13,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 30 Zugänge absolut (9,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 42,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 81 Zugänge absolut (8,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 12 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 113 Zugänge absolut (4,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 6,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 68 Zugänge absolut (6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 65,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 111 Zugänge absolut (5,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 1,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 23 Zugänge absolut (7,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 9,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 17 Zugänge absolut (1,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 32 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 51 Zugänge absolut (1,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 15,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 4 Zugänge absolut (0,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 55,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 67 Zugänge absolut (3,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 9,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 13 Zugänge absolut (1,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 13,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 122 Zugänge absolut (4,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 26,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 61 Zugänge absolut (5,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 3,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 87 Zugänge absolut (4,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 8,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 33,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 55 Zugänge absolut (5,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 3,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 604 Zugänge absolut (22,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 10,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 238 Zugänge absolut (20,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 25,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 365 Zugänge absolut (18,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 4,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 97 Zugänge absolut (30,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 59 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 145 Zugänge absolut (15,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 11,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Tatausgleich
- 113 Zugänge absolut (4,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- + 7,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme
- 67 Zugänge absolut (5,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe angeordnet
- 121 Zugänge absolut (6,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 19,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Bewährungshilfe diversionell
- 16 Zugänge absolut (5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 23,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe
- 27 Zugänge absolut (2,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
- – 20,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)
Ad angeordnete Bewährungshilfe: Im ersten Halbjahr 2023 erfolgten 226 Zuweisungen nicht unmittelbar durch Richterinnen oder Richter sondern wurden als Vorakt in Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Anordnung oder als freiwillige Bewährungshilfe gemäß § 27a Abs. 1 Bewährungshilfegesetz durch die:den Einrichtungsleiter:in angeordnet.