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Zugänge differenziert nach Landesgerichts-Sprengeln im ersten Halbjahr 2023

Tatausgleich

  • 2.670 Zugänge absolut
  • + 0,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 1.142 Zugänge absolut 
  • + 3,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 1.962 Zugänge absolut 
  • + 5,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 317 Zugänge absolut 
  • + 39 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 957 Zugänge absolut 
  • – 10,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 43 Zugänge absolut (1,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 51 Zugänge absolut (4,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 13,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 32 Zugänge absolut (1,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 10,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 7 Zugänge absolut (2,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 133,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 20 Zugänge absolut (2,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 122,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 165 Zugänge absolut (6,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 12,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 98 Zugänge absolut (8,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 16,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 82 Zugänge absolut (4,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 6,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 11 Zugänge absolut (3,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 57,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 128 Zugänge absolut (13,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 29,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 228 Zugänge absolut (8,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 14,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 150 Zugänge absolut (13,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 7,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 264 Zugänge absolut (13,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 35,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 29 Zugänge absolut (9,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 52,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 82 Zugänge absolut (8,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 13,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 187 Zugänge absolut (7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 14,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 95 Zugänge absolut (8,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 6,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 121 Zugänge absolut (6,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 31,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 23 Zugänge absolut (7,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 9,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 170 Zugänge absolut (17,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 7,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 196 Zugänge absolut (7,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 30,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 86 Zugänge absolut (7,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 4,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 207 Zugänge absolut (10,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 50 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 900 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 111 Zugänge absolut (11,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 10,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 102 Zugänge absolut (3,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 9,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 44 Zugänge absolut (3,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 7,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 61 Zugänge absolut (3,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 11,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 15 Zugänge absolut (4,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 275 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 24 Zugänge absolut (2,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 71,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 10 Zugänge absolut (0,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 56,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 17 Zugänge absolut (1,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 6,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 42 Zugänge absolut (2,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 27,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 4 Zugänge absolut (1,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 6 Zugänge absolut (0,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 50 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 89 Zugänge absolut (3,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 3,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 41 Zugänge absolut (3,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 12,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 92 Zugänge absolut (4,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 2,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 8 Zugänge absolut (2,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 300 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 15 Zugänge absolut (1,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 6,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 189 Zugänge absolut (7,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 10,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 34 Zugänge absolut (3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 34,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 131 Zugänge absolut (6,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 6,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 28,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 54 Zugänge absolut (5,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 29,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 56 Zugänge absolut (2,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • -11,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 6 Zugänge absolut (0,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 45,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 74 Zugänge absolut (3,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 10,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 14 Zugänge absolut (4,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 366,7 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 9 Zugänge absolut (0,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 125 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 402 Zugänge absolut (15,1 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 82 Zugänge absolut (7,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 20,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 105 Zugänge absolut (5,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 13,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 30 Zugänge absolut (9,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 42,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 81 Zugänge absolut (8,5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 12 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 113 Zugänge absolut (4,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 6,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 68 Zugänge absolut (6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 65,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 111 Zugänge absolut (5,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 1,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 23 Zugänge absolut (7,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 9,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 17 Zugänge absolut (1,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 32 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 51 Zugänge absolut (1,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 15,9 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 4 Zugänge absolut (0,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 55,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 67 Zugänge absolut (3,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 9,1 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 13 Zugänge absolut (1,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 13,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 122 Zugänge absolut (4,6 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 26,5 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 61 Zugänge absolut (5,3 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 3,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 87 Zugänge absolut (4,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 8,4 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 10 Zugänge absolut (3,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 33,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  •  55 Zugänge absolut (5,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 3,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 604 Zugänge absolut (22,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 10,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 238 Zugänge absolut (20,7 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 25,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 365 Zugänge absolut (18,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 4,2 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 97 Zugänge absolut (30,4 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 59 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 145 Zugänge absolut (15,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 11,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Tatausgleich

  • 113 Zugänge absolut (4,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • + 7,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als Diversionsmaßnahme

  • 67 Zugänge absolut (5,9 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • 0 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe angeordnet

  • 121 Zugänge absolut (6,2 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 19,3 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Bewährungshilfe diversionell

  • 16 Zugänge absolut (5 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 23,8 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)

Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe

  • 27 Zugänge absolut (2,8 % der österreichweiten Zugänge zu dieser Dienstleistung)
  • – 20,6 % (Veränderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022)


Ad angeordnete Bewährungshilfe: Im ersten Halbjahr 2023 erfolgten 226 Zuweisungen nicht unmittelbar durch Richterinnen oder Richter sondern wurden als Vorakt in Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Anordnung oder als freiwillige Bewährungshilfe gemäß § 27a Abs. 1 Bewährungshilfegesetz durch die:den Einrichtungsleiter:in angeordnet.