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2.16 Zukunft des Strafvollzugs

Das oberste Ziel des Strafvollzugs ist es, „den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen“ (§ 20 StVG). Um dieses Ziel zu erreichen muss der Strafvollzug so gestaltet werden, dass er möglichst realen Lebenssituationen entspricht. Dazu ist die konsequente sozialpädagogische und psychologische Begleitung der Insassen notwendig.

Vorschläge
  • Konsequente Ausrichtung des Alltags in der Haftanstalt auf aktive sozialpädagogische und therapeutische Arbeit mit den Insassen;
  • Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Vollzug;
  • Flächendeckende Umsetzung der schon vorgegebenen Standards (Wohngruppenvollzug, Beschäftigung und Ausbildungsmöglichkeiten);
  • Vollzugs- und Integrationsplan mit Haftantritt für alle Insassen;
  • Ausweitung der Arbeitsmöglichkeit außerhalb der Haftanstalt
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Den Alltag einer Haftanstalt prägt leider nicht die Zielsetzung der Resozialisierung und Unterstützung zur Verhaltensänderung, sondern es sind in der Regel Aspekte der Sicherheit, die oberste Priorität haben. Im Zusammenhang mit aktuellen Personalengpässen führt das dazu, dass Werkstätten geschlossen bleiben und Gruppenveranstaltungen sowie Betreuungsmaßnahmen nicht stattfinden. Insass:innen verbringen daher die meiste Zeit des Tages in ihren Zellen.
Eine konsequente Ausrichtung des Alltags auf aktive sozialpädagogische und therapeutische Arbeit braucht Freiräume und Kreativität. Für die Mitarbeiter:innen des Strafvollzugs muss daher auch klar sein, worin ihre besonderen pädagogischen Aufgaben bestehen, die sich positiv auf die Veränderungsmotivation der Insass:innen auswirken.
Im Sinne dieser Ausrichtung sollte es bereits mit Beginn der Haft für alle Insass:innen einen detaillierten Vollzugs- und Integrationsplan geben. Für jenen Personenkreis, der sich bis zu Haftantritt auf freiem Fuß befindet, könnte ein solcher schon mit Ausspruch der unbedingten Haftstrafe erstellt werden. Das würde es dem Vollzug erleichtern, die Aufrechterhaltung der sozialen Netze zu unterstützen und den Grad der Integration durch sozialpädagogische Planung möglichst zu erhöhen. So könnten Maßnahmen vorbereitet werden, damit jene Personen, die bei Haftantritt einen aufrechten Arbeitsplatz haben, diesen als Freigänger:innen auch weiter besuchen können. Um das zu erreichen, braucht es Partner:innen des Vollzugs, die im Sinn des Übergangsmanagements die Zielsetzungen der Resozialisierung mittragen und weiterführen.