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1.8 Verantwortung der Kommunikation

Journalist:innen und Nutzer:innen von sozialen Medien haben eine große Verantwortung bei der öffentlichen Kommunikation über Kriminalität. NEUSTART ist der Überzeugung, dass professionelle und private Kommunikator:innen dieser Verantwortung gerecht werden müssen. Dazu gehört nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch das Berücksichtigen kommunikationsethischer Standards.

Vorschläge
  • Betroffene von Kriminalität, sowohl Opfer, als auch Täter:innen, sind unabhängig vom Delikt, das an ihnen verübt wurde, oder das sie begangen haben in erster Linie Menschen. Kommunikator:innen müssen daher in ihren Kommunikationsaktivitäten die Würde des Menschen achten.
  • Kriminalität findet nie losgelöst vom gesellschaftlichen Kontext statt. Soziale Arbeit kann einzelfallübergreifend Recherchegrundlagen bieten, um es Kommunikator:innen zu ermöglichen, zusätzlich zum Problemaufriss, Lösungsmöglichkeiten zu kommunizieren.
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Für Menschen, die professionell Kommunikation betreiben, gibt es in Ehrenkodizes verschriftlichte Handlungsmaxime unterschiedlicher Branchenverbände. Für Printmedien gibt es etwa den Ehrenkodex des österreichischen Presserats (presserat.at – Grundsätze für die publizistische Arbeit – (Ehrenkodex für die österreichische Presse), für die Kommunikationsbranche gibt den Ehrenkodex des Public Relations Verbands Austria (PRVA) und weitere spezifische Kodizes (Österreichischer PR-Ethik-Rat – PRVA Public Relations Verband Austria).

NEUSTART fordert auch von Medien und Organisationen, die sich nicht zur Einhaltung dieser Kodizes verpflichtet haben, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und eine ausgewogene, verantwortungsvolle Kommunikation über Kriminalität.

Auch von Personen, die als Privatpersonen über (Soziale) Medien kommunizieren, erwartet NEUSTART einen verantwortungsvollen Umgang bei der Kommunikation über Kriminalität, über Opfer von Kriminalität und über Täter:innen.

Verknappte und unbedachte Kommunikation kann beleidigend und verletzend wirken. Wenn es zu Verhetzung kommt, ist auch die Grenze des Strafrechts überschritten. Wenn das passiert, hat NEUSTART konkrete Angebote im Rahmen der Bewährungshilfe, die von Gerichten angeordnet werden können. Das Programm „Dialog statt Hass“ soll für Themen der Diskriminierung sensibilisieren, Unrechtsbewusstsein schaffen, zu Reflexion und zu Verhaltensänderung führen.