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2.25 Keine Ausweisung von Menschen, die von klein auf im Inland aufgewachsen sind

Vorschlag

Klare Regelung zum Ausweisungsschutz für „aufenthaltsverfestigte“ Menschen – wie dies bis 31.8.2018 im Gesetz vorgesehen war (§ 9 Abs. 4 BFA-VG alte Rechtslage)

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Bis zum 31.8.2018 waren Menschen, die von klein auf im Inland aufgewachsen und langjährig hier gelebt haben, sowie jene, die vor Deliktsetzung aufgrund der langen Aufenthaltsdauer bereits die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen hätten können, vor der Verhängung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geschützt. Diese Bestimmung – § 9 Abs. 4 BFA-VG alte Rechtslage – wurde mit BGBl. I Nr. 56/2018 ersatzlos gestrichen.
Der Aufenthaltsstatus dieser in Österreich besonders stark verwurzelten Menschen, sollte nicht einzig und allein von der Ermessensentscheidung einer Behörde abhängen. Behörden treffen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Schutz des Privat – und Familienlebens (Art 8 EMRK) oft uneinheitlich. § 9 Abs. 4 BFA-VG sollte daher wieder eingeführt werden.