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Keiner sitzt seine Strafe voll ab. Die meisten werden doch vorzeitig entlassen. Und denen, die sitzen, geht es ohnehin gut – mit Fernseher und Computer in der Zelle.

Die überwiegende Mehrheit sitzt bis zum letzten Tag. Oft ohne Hoffnung auf eine vorzeitige Entlassung. Freiheitsentzug ist kein Kuraufenthalt, die Bedingungen sind hart. Und die Haftstrafe bietet keine Anregung für ein besseres Leben danach an. Sie arbeitet nicht an den Ursachen und der Situation der Insassen, um ihr Leben zu verbessern. Jemanden für etwas, das er angestellt hat, leiden oder büßen zu lassen, bleibt kalter Sadismus, wenn es nicht auch die Chance gibt, sich zu bewähren.

Verbrechen und Strafe: Keiner sitzt seine Strafe voll ab…

In Österreich wurden im Jahr 2019 38 Prozent  der Personen in Haft bedingt entlassen. Die meisten verbüßen ihre Strafe bis zum Schluss. Gerade nach der Haftentlassung ist die Gefahr eines Rückfalls  hoch. Studien belegen, dass die Rückfallgefahr nach Haft größer ist als nach einer bedingten Freiheitsstrafe, nach einer Geldstrafe oder gar nach diversionellem Vorgehen. Das wurde sowohl innerhalb als auch außerhalb Österreichs festgestellt. Nach einer Haftentlassung schlimmstenfalls ohne Arbeit, Unterkunft und soziale Kontakte plötzlich wieder „draußen“ zu sein, ist ein harter Bruch in der Lebensweise, der oft zu psychischen Krisen führt. Besser ist eine bedingte Entlassung mit Anordnung von Bewährungshilfe; so können die Klient:innen rasch wieder Fuß fassen und in die Gesellschaft eingegliedert werden. Psychosoziale Probleme können mit Hilfe der Entlassungsbetreuung abgefedert werden. Sogenannte „Vollverbüßer“, also Menschen, die ihre Strafe voll absitzen, bleiben nur zu 52 Prozent rückfallfrei; anders gesagt heißt das, dass 48 Prozent von ihnen wieder verurteilt werden.