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Ihr seid Sozialromantiker, die eine gefängnislose Gesellschaft wollen. Ihr paktiert doch mit den Verbrechern. Wer will, führt seinen Bewährungshelfer an der Nase herum.

Ein:e Sozialarbeiter:in oder ein Sozialarbeiter träumt nicht von einer besseren Welt, er:sie handelt. Nicht naive Sympathie mit „dem Bösen“ motiviert diese Menschen, sondern die tägliche Erfahrung, dass eine ausgestreckte Hand mehr bewirkt als eine drohende Faust. Längst sind Sozialarbeiter:innen (auf einer Fachhochschule ausgebildete) realistisch wenn es darum geht, langfristig Positives zu initiieren. Die gefängnislose Gesellschaft ist eine Vision. Die Umsetzung von Alternativen zum Gefängnis ist die tägliche Praxis.
 

Verbrechen und Strafe: Ihr seid Sozialromantiker…

Eine Gesellschaft ohne Konflikte ist unvorstellbar. Der Umgang mit Konflikten darf sich aber nicht auf staatlich autorisierte Gewalt (Gefängnis) reduzieren. Gewalttaten nicht mit Gegengewalt, sondern mit Bearbeitung der Ursachen zu beantworten, ist (sozial)konstruktiv. Hilfe durch Sozialarbeit ermöglicht den Ausstieg aus der Eskalationsspirale. Wenn Sozialarbeit auch nicht alle sozialpolitischen Defizite lösen kann, so schafft sie jedenfalls Integration statt Vergeltung. NEUSTART hat mittlerweile über sechzig Jahre Erfahrung in der Betreuung von straffälligen Menschen und über dreißig Jahre Erfahrung in der Betreuung von Opfern. Gerade Menschen, die rückfallgefährdet sind und bei denen das Gericht erhöhten Bedarf für Unterstützung sieht, bekommen vom Gericht einen:eine Bewährungshelfer:in zur Seite gestellt. Gesamt liegt die Erfolgsrate bei Betreuung durch die Bewährungshilfe bei 59 Prozent; 41 Prozent werden also wieder rückfällig. Im internationalen Vergleich ist die auf Österreich bezogene Legalbewährung von 57 Prozent bei bedingt Entlassenen als positiv zu bewerten.

Richter:innen rechnen manchmal damit, dass angesichts der schlechten Ausgangslagen, bei denen sie Bewährungshilfe häufiger anordnen, ein Ausstieg aus einer kriminellen Lebensweise nicht in einem Schritt gelingt. In solchen Fällen gewähren sie eine „Verlängerung der Probezeit“, wenn anzunehmen ist, dass die Klient:innen sich doch noch bewähren wird. Für diese Einschätzung erhalten die Richter:innen von den Bewährungshelfer:innen regelmäßig Berichte, ob Verurteilte „auf dem richtigen Weg“ sind, also kontrolliert und unterstützt Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmen und an einer Existenz und Zukunftsperspektive ohne Kriminalität arbeiten. Daher ist die Widerrufung der Bewährungshilfe eine wichtige Wirkungskennzahl.

Diese Wirkungskennzahl „Quote Widerrufe“ liegt seit Jahren unter 10%.
Während der aufrechten Bewährungshilfe bleiben ca. 65% der Betreuten straffrei. In den drei Jahren nach Ende der Bewährungshilfe werden 83,5% der Klienten und Klientinnen gar nicht (70,1%) oder zumindest nicht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Wiederverurteilungsraten in Deutschland liegen erheblich über den österreichischen Werten.