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Für Sexualdelikte darf es kein Pardon geben. Wer einmal missbraucht hat, wird es wieder tun. Kinderschänder gehören kastriert oder mit Medikamenten ruhiggestellt.

Die Verletzung der körperlichen Integrität und Würde ist für eine Frau oder einen Mann wohl eine der schlimmsten Erfahrungen, die sie oder er im Leben machen kann. Egal ob als junger oder als erwachsener Mensch. Kein erdenkliches Leid, das man den Täter:innen zufügen könnte, würde dieser Frau, diesem Mann oder diesem Mädchen oder diesem Jungen weiterhelfen. Sie brauchen unsere Solidarität für den Tag danach. Kein Mitleid, sondern konkrete Hilfe. Sexueller Missbrauch beginnt im Kopf – und vielfach sind Täter:innen als Kind selbst Opfer gewesen. Kastration, Medikation oder Ausgrenzung durch empörte Nachbar:innen würden das eigentliche Problem nicht lösen.

Sicherheit und Ordnung: Für Sexualstraftäter:innen darf es kein Pardon geben…

Für Sexualstraftäter:innen gibt es kein Pardon. Haft und Therapieweisung beziehungsweise Kontrolle und Unterstützung durch Bewährungshilfe sind die üblichen, bewährten Reaktionen des Staates. Spezifische Betreuungskonzepte, Risikomanagement und überlegte Balance zwischen Hilfe und Kontrolle erfordern Spezialwissen. Auch da gibt es keinen hundertprozentigen Erfolg, aber bei den von NEUSTART betreuten Sexualstraftäter:innen liegt die Erfolgsrate immerhin bei 93 Prozent. Das zeigt, dass die Gesellschaft Gegengewalt durch Kastration oder Prangerstrafe nicht braucht. Sie hat besseres. Besser als Einsperren bis zum letzten Tag ist die bedingte Entlassung mit Verpflichtung zu Hilfe und Kontrolle. Die Zahlen der 2020 vorgelegten Wiederverurteilungsstatistik zeigen, dass die Rückfallquote bei Suchtmittel- und Vermögensdelikten am größten war, geringer bei Delikten gegen Leib und Leben und am geringsten bei Sexualdelinquenten. Fünf Prozent der Sexualstraftäter werden einschlägig rückfällig. Wir arbeiten daran, dass dieser Prozentsatz weiter sinkt.