Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
Zielgruppe: Wer wird betreut?
Betreut werden Bestrafte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätten, weil sie ihre von der zuständigen Behörde (Finanz- oder Zollamt) verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Inhaftierung durch die Erbringung der gemeinnützigen Leistung zu ersetzen. Dabei entspricht ein Hafttag vier Stunden gemeinnütziger Leistung.
Wie wir helfen
- Nachdem der:die Bestrafte der zuständigen Behörde ihr:sein Einverständnis zur Erbringung einer gemeinnützigen Leistung übermittelt hat, wird der:die Klient:in durch die zuständige Behörde (Finanz- oder Zollamt) an NEUSTART zugewiesen.
- Ein:e Sozialarbeiter:in lädt den:die Klient:in schriftlich zu einem Erhebungsgespräch ein.
- Nachdem der:die Klient:in informiert wurde, wird sie oder er an eine geeignete Einrichtung vermittelt.
- Es wird eine schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer und den „Stundenplan“ abgeschlossen.
- Mit dem:der Klient:in wird regelmäßig Kontakt hergestellt, um die Einhaltung der Vereinbarung zu prüfen.
- Zum Abschluss der Erbringung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe wird ein Reflexionsgespräch mit dem:der Klient:in geführt.
- Ein Nachweis über die erbrachten Stunden wird an den:die Zuweiser:in übermittelt.
Qualitätsmerkmale
Laufend bemühen wir uns, passende Einrichtungen zu finden. Mit jeder Einrichtung wird regelmäßig Kontakt aufgenommen, um Erfahrungen mit den Klient:innen, aber auch die Erwartungen und Voraussetzungen in der Einrichtung zu evaluieren.
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.