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Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber, für Zuweiserinnen und Zuweiser
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NEUSTART Wohnbetreuung

Für wen ist die NEUSTART Wohnbetreuung gedacht?

Die NEUSTART Wohnbetreuung arbeitet mit Menschen, die aufgrund psychosozialer und/oder finanzieller Probleme wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind – insbesondere mit Klientinnen und Klienten der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe.

Welche Ziele verfolgt die NEUSTART Wohnbetreuung?

Ziel der Dienstleistung ist die Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zum eigenständigen Wohnen: Dazu gehören die Vermeidung akuter Wohnungslosigkeit, die Stärkung der Wohnfähigkeit der Klientin oder des Klienten sowie die Stützung und Stabilisierung des Betreuungsprozesses. Letztlich soll für die Klientin oder den Klienten nach Betreuungsende eine endgültige Bleibe gefunden und dadurch die Rückfallsgefährdung minimiert werden.

Wie sieht die Betreuung durch NEUSTART konkret aus?

Die Entscheidung zur Aufnahme fällt innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch. In allen Einrichtungen wird zumindest in einem 14-Tages-Rhythmus Betreuungskontakt mit der Klientin oder dem Klienten aufgenommen, der im Regelfall vor Ort stattfindet. Mit der Klientin oder dem Klienten wird eine Wohnplatzvereinbarung abgeschlossen; ein entsprechend vereinbarter Wohnkostenbeitrag wird eingehoben.

Die Beratung erfolgt prinzipiell in Einzelgesprächen. Bei längerfristigen Wohneinrichtungen oder bei Bedarf finden auch „Dreier-Gespräche“ zwischen der Klientin oder dem Klienten, der ambulanten Betreuerin oder dem ambulanten Betreuer (Bewährungshelferin, Bewährungshelfer, Haftentlassenenhilfe) und der ständigen Wohnbetreuerin oder dem ständigen Wohnbetreuer statt: Diese dienen der Bestandsaufnahme (Selbst- und Fremdeinschätzung), Aufgabenverteilung und dem Informationsaustausch.

Welche Leistungen und Qualitätsmerkmale kennzeichnen die NEUSTART

Die Klientin oder der Klient wird bei der selbstständigen Lebensführung unterstützt. In jedem Fall wird die Klientin oder der Klient von der NEUSTART Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter bei der Haushaltsführung und in finanziellen Belangen beraten und begleitet (Schuldnerberatung). Zur Stärkung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit finden regelmäßig in den Wohngemeinschaften Gruppengespräche statt.

Anleitungen zu Reparaturleistungen dienen ebenso als tagesstrukturierende Maßnahmen wie Tipps für die Freizeitgestaltung. Die Klientin oder der Klient erhält Hilfe bei Räumungen oder Übersiedelungen sowie eine Nachbetreuung in seiner endgültigen Wohnung.

Die Klientin oder der Klient wird von der NEUSTART Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter angehalten, sich mit dem Delikt, ihrer oder seiner Rückfallsgefährdung und einer eventuell vorhandenen Suchtproblematik auseinanderzusetzen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter von NEUSTART betreut auch psychiatrisch auffällige Klientinnen oder Klienten und leistet Krisenintervention.

Gesetzliche Grundlagen für NEUSTART Wohnbetreuung