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Vom Projekt zum Regelbetrieb: Ausweitung im Bereich Extremismus

Nach einjähriger Projektlaufzeit wurde das Projekt mit dem Arbeitstitel „Rechtsextremismus – verfestigte Ideologie“ im Februar 2026 in den drei Projektstandorten Wien, Oberösterreich und der Steiermark abgeschlossen.
Es wurde von sämtlichen Projektmitarbeiter:innen als erfolgreich bewertet und kriminalpolitisch für dringend notwendig eingeschätzt, insbesondere für die Sensibilisierung zum Thema. Die Projektarbeit bot spannende Einblicke, um Netzwerke im rechten Spektrum besser zu verstehen. Weiters konnten definierte Kriterien für die erfolgreiche Durchführung erreicht und eine praktikable Struktur für die Praxis entwickelt werden.
 
Daher freut es mich besonders, dass das Projekt nun, nach Entscheidung der Geschäftsführung, mit 1.7.2026 österreichweit ausgerollt und in den Regelbetrieb übernommen wird. 
 
Im Zuge der Novelle des Verbotsgesetzes 2023 wurde erstmals klar zwischen verfestigter und nicht verfestigter rechtsextremer Ideologie unterschieden. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass sich ideologische Haltungen in unterschiedlichen Stadien befinden können. Bei einer bereits verfestigten Ideologie ist von einer tief verankerten Überzeugung auszugehen – mit entsprechend höherem Gefährdungspotenzial und strengeren rechtlichen Konsequenzen. Diese Differenzierung schafft eine Grundlage für passgenauere Maßnahmen.
 
Zentrales Definitionsmerkmal der Zielgruppe ist eine verfestigte rechtsradikale bzw. -extreme Ideologie. Dazu zählen sowohl verurteilte Personen nach §§ 3a ff Verbotsgesetz – wobei diversionelle Erledigungen bei gefestigter Ideologie gesetzlich ausgeschlossen sind – als auch Personen ohne entsprechende Verurteilung, bei denen jedoch deutliche ideologische Anzeichen vorliegen. 
 
Um diese Gruppe an Klient:innen identifizieren zu können, wurde während der Projektlaufzeit ein Clearing Verfahren erprobt und etabliert.
 
Für diese Klient:innengruppe werden unsere Spezialist:innen, die im Bereich Deradikalisierung arbeiten, nun ebenfalls zuständig sein.  
 
Die organisatorischen Ziele des Projekts waren eine Angleichung einer spezialisierten Betreuung, analog zur Betreuung von Klient:innen mit einem Strafverfahren nach den sogenannten Terror-Paragrafen (§§278b ff StGB), die Etablierung des Clearing-Verfahrens, die Definition eines klaren Übergangsmanagements und die Erarbeitung von inhaltlichen Schwerpunkten. 
 
Mit der fachlich gezielteren Betreuung soll inhaltlich eine Verhaltensänderung – hin zu straffreiem Verhalten, eine Reduktion der Gewaltbereitschaft und eine Aufarbeitung rechtsextremer Straftaten erarbeitet werden. Weitere Ziele sind die Anerkennung demokratischer Werte und eine Unterstützung beim Distanzierungsprozess von gewaltbereitem Extremismus.
 
Es wurden umfangreiche Unterlagen erstellt, die mit der Ausrollung im Qualitätshandbuch zugänglich gemacht werden. Zudem wurde deutlich, wie wichtig es ist, kontinuierlich am Thema sowie an der Zielgruppe zu arbeiten. Die Auseinandersetzung mit der Thematik wurde als essentiell hervorgehoben, und die Projektarbeit hat zahlreiche methodische Ansätze für die „Werkzeugkiste“ der Fachkräfte geliefert, die als sehr wertvoll erlebt werden.
 
Ich freue mich, dass wir nun auch im Phänomenbereich Rechtsextremismus zielgenauere Angebote setzen können und damit auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen angemessen reagieren.
Über die/den Autor:in

Stephanie Mayerhofer arbeitet bei NEUSTART im Zentralbereich Sozialarbeit. Vor ihrem Wechsel in die Vereinszentrale war sie als Spezialistin zur Betreuung von radikalisierten Klient:innen und im Bereich „Dialog statt Hass“ tätig. Stephanie hat im Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus sowie im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus gearbeitet.

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