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Veranstaltung Netzwerk Kriminalpolitik 23.5.2022

Korruptionsbekämpfung aus rechtlicher und wissenschaftlicher Sicht - nationale und europäische Perspektiven

Endlich wieder eine Veranstaltung in Präsenz mit vielen interessierten Menschen und der Möglichkeit von Pausengesprächen an Stehtischen und nicht in Breakout Sessions. Die Frage eines jungen Anwalts, warum NEUSTART sich für diese Veranstaltung federführend engagiert, er kennt uns primär als professionellen Dienstleiter. Ja, das sind wir, gleichzeitig sind wir aber auch kriminalpolitischer Vordenker, da bietet das Netzwerk Kriminalpolitik eine gute Möglichkeit, Akzente zu setzen.

Nun von den Stehtischen ins Plenum:

Offensichtlich haben wir durch unsere Remote-Erfahrungen gelernt, uns zu fokussieren und die Zeit gut zu nutzen. Das kann gerne bleiben!

Was nehme ich mit?

Es gibt in der österreichischen Rechtsordnung keine Legaldefinition für Korruption. Transparecy International arbeitet mit der Definition: „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“. Das BAK (Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) präzisiert: „Korruption ist demnach der Missbrauch einer überantworteten Macht oder Entscheidungsbefugnis, verbunden mit der Absicht, einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen. Korruption ist ein Phänomen, das alle Bereiche der Gesellschaft erfasst und verheerende Folgen auf sozialer, politischer und wirtschaftlicher Ebene hat. Korruption kann im großen oder im kleinen Stil betrieben werden.“

Warum haben dann nicht drei Millionen Bürger:innen das Rechtstaats & Antikorruptionsvolksbegehren unterschrieben?

Korruptionstatbestände sind eben nicht sogenannte „opferlose Delikte“, sondern betreffen jede Einzelne und jeden Einzelnen, auch wenn sich oftmals keine Person unmittelbar betroffen fühlt. Die Folgen – wie oben beschrieben – treffen uns alle, als Teil der Gesellschaft. Ein Gefühl der Machtlosigkeit und des mangelnden Impakts – zum Beispiel in Form einer Unterschrift – in Verbindung mit einer gelernten österreichischen Haltung, dass „die da Oben (und nicht nur die), doch alle gleich sind und es sich richten.“ ist für gelebte Demokratie nicht förderlich.

Was können wir tun?

Eine wesentliche Conclusio der Veranstaltung ist die Notwendigkeit guter, passender und konsequenter Kommunikation die bewusstseinsBILDEND wirkt. Dafür braucht es die erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen, im Bereich der Justiz gibt es dazu mittlerweile ein verstärktes Bewusstsein und zusätzliche Ressourcen.
Jede Institution hat dazu einen Auftrag, auch wir als Verein NEUSTART. In unseren unterschiedlichen Aufgabengebieten leisten wir einen wesentlichen Beitrag dazu. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Sozialarbeiter:innen, die mit Klient:innen oft in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen komplexe Zusammenhänge der Gerichtsbarkeit und oft verschlungen erlebte Behördenwege erläutern und begreifbar machen. Nicht zuletzt vermitteln wir Haltungen und leben diese auch vor.

Mag. Doris Pumberger
Projektmanagement, Strategie, Organisation

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Über das Netzwerk Kriminalpolitik

Gegründet 2017, entwickelte das Netzwerk Kriminalpolitik z.B. 10 Gebote guter Kriminalpolitik und meldet sich unaufgeregt und fachlich fundiert zu aktuellen kriminalpolitischen Fragestellungen zu Wort. 

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